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7. Juli 2023
Unternehmen richtig absichern

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Unternehmen richtig absichern

Unternehmen richtig absichern

Unternehmen gezielt beraten

Die Allianz unterstützt Maklerinnen und Makler, ihren Kundenkreis zum neuen Unternehmensschutz zu beraten. Weitere Informationen dazu finden sich im Allianz Maklerportal unter makler.allianz.de.

Das zielgruppenorientierte Ansprachekonzept thematisiert typische Herausforderun­gen, zum Beispiel für Handwerker, Bauhandwerker, Friseure, Maler, Zahntechniker und Orthopäden, Einzelhändler, Vereine, Gastronomie und Hotellerie sowie für Arztpraxen. Dazu gehört auch, jeweils typische Schäden und Risiken aufzuzeigen und dabei herauszustellen, wie die Leistungen im Allianz Unternehmensschutz sind:

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl)
  • Aufhänger Drohnen:

Der Zusatzbaustein versichert den erlaubten gewerblichen Gebrauch von Drohnen.

Schadenbeispiel: Ein Dachdecker nutzt eine Drohne, um Schäden an Dächern zu begutachten. Bei einem dieser Flüge stürzt die Drohne nach einem Zusammenstoß mit einem Vogel auf das Dach. Der Schaden durch herabfallende Dachziegel wird von der Allianz ersetzt.

  • Aufhänger Neuwert statt Zeitwert:

Jetzt ist es möglich, Haftpflichtschäden unserer Kunden zum Neuwert statt zum Zeitwert zu entschädigen.

Schadenbeispiel: In einer Reinigung wird ein teurer Anzug beschädigt. Der Anzug kostete bei der Anschaffung 1.500 Euro. Der Wert zum gegenwärtigen Zeitpunkt beträgt nur noch 400 Euro. Die Allianz ersetzt die vollen Anschaffungskosten.

Inhaltsversicherung (Auswahl)
  • Aufhänger Diebstahl von Außenmöbeln:

Der Diebstahl von Außenmöbeln eines Restaurants (sofern diese gegen Wegnahme gesichert sind) ist bis zu 15.000 Euro automatisch mitversichert.

Schadenbeispiel: Die mit einer Kette gesicherten Bänke und Tische eines Biergartens werden über Nacht entwendet. Der Schaden beträgt 12.000 Euro und wird von der Allianz übernommen.

  • Aufhänger Verderben von Lebensmitteln:

Versichert sind Schäden an Lebens- und Genussmitteln in Gefrier- und Kühlgeräten/-anlagen bis 5.000 Euro, die durch den Ausfall der Kühleinrichtung infolge eines Stromausfalls entstanden sind.

Schadenbeispiel: Bei Kanalbauarbeiten beschädigt ein Arbeiter Stromkabel vor einem Restaurant. Dadurch wird die Stromversorgung unterbrochen und die Tiefkühltruhe vom Strom getrennt. Am nächsten Morgen bemerkt der Koch, dass die dort gelagerten Waren über Nacht verdorben sind. Der Schaden wird von der Allianz ersetzt.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Gewerbeversicherung und in unserem ePaper.

Bild oben: © guruXOX – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Allianz

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Ein Artikel von
Verena Schmitz