Einfluss auf Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen
Soweit auch die Kfz-Hersteller und -Zulieferer für Schäden durch Cyberangriffe verantwortlich gemacht werden können, hat dies direkten Einfluss auf die Produkthaftpflicht- und die Rückrufkostenversicherungen. Hier ein kurzes Beispiel: Ein erster experimenteller Hackerangriff ermöglichte durch das Eindringen in das Entertainmentsystem eines Jeep Cherokee, dass die Angreifer auf die Fahrzeugsteuerung zugreifen und damit die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen konnten. Dieser Vorfall hat anschließend zu einem Rückruf von rund 1,4 Millionen Fahrzeugen geführt. Bereits hieraus wird die zukünftige erhöhte Relevanz des Szenarios „Cyberangriff auf ein Kfz“ für die Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherer deutlich.
Fazit
Es ist davon auszugehen, dass sich die Haftungs- und Deckungssituation umso stärker ändern wird, je mehr die Automatisierung in Fahrzeugen voranschreitet. Hierauf werden sich die Kfz-Versicherer sowohl beim Underwriting als auch in der Schadenbearbeitung einstellen müssen. Insbesondere für die Bearbeitung von Schäden im Zusammenhang mit Cyberangriffen wird spezialisiertes Personal erforderlich sein.
Über den Autor
Professor Dr. Michael Fortmann, LL.M., ist Professor am Institut für Versicherungswesen ivw Köln der Technischen Hochschule Köln und wissenschaftlicher Leiter des Zertifikatslehrgangs „Automotive Insurance Manager*in“. Der berufsbegleitende Lehrgang vermittelt praxisnah alle wichtigen Aspekte rund um die Kfz-Versicherung mit Fokus auf eine ganzheitliche und effiziente Schadenbearbeitung.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 09/2020 und in unserem ePaper.
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Bild oben: © metamorworks – stock.adobe.com
Seite 1 Unsichtbares Risiko: Cyberangriff auf Kraftfahrzeuge
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