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12. April 2023
uniVersa startet Neuerungen bei Unfallversicherung
uniVersa startet Neuerungen bei Unfallversicherung

uniVersa startet Neuerungen bei Unfallversicherung

Die uniVersa hat Neuerungen bei ihrer privaten Unfallversicherung vorgestellt. Vor allem im Exklusivtarif sind die Leistungen erweitert worden - beispielsweise wird hier ab sofort auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils verzichtet. Auch im Kinder-Tarif gibt es Weiterentwicklungen.

Die uniVersa hat die Leistungen bei ihrer privaten Unfallversicherung erweitert. Ab April gibt es höhere Höchstentschädigungsgrenzen für mehrere Leistungen. Dazu gehören Bergungs- und Rettungskosten, kosmetische Operationen, Zahnersatz und das Erlernen der Gebärdensprache oder Blindenschrift.

Anschaffungskosten für einen Blindenhund sind nun mit einer Summe von bis zu 50.000 Euro gedeckt – bisher war die Erstattung auf 15.000 Euro begrenzt. Im Falle eines Unfalltods entfallen die bisherigen Anzeigefristen von fünf bis sieben Tagen.

Verzicht auf Mitwirkungsanteil gilt als Besonderheit

Deutlich ausgebaut wurden laut dem Versicherer die Leistungen im Exklusiv-Tarif. So verzichtet die uniVersa künftig komplett auf eine Leistungskürzung bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen. Dieser Verzicht auf den Mitwirkungsanteil sei eine Besonderheit, so die uniVersa. Für Partner und Kinder wurde der Vorsorgeschutz derweil von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.

Leistungen auch im Tarif Kids-Exklusiv erweitert

Auch im Tarif Kids-Exklusiv sind Leistungen erweitert worden. So werden Kosten für Rooming-In nun bis 10.000 Euro erstattet (bisher 5.000 Euro) und Kosten für Beschädigungen an einer Zahnspange werden bis 500 Euro übernommen (bisher 300 Euro). Die bisherige Staffelung des Schulausfallgeldes entfällt, es gibt nun ab dem 20. Tag den kompletten Tagessatz von 50 Euro. (js)

Bild: © andreusK – stock.adobe.com