AssCompact suche
Home
Assekuranz
27. Januar 2025
uniVersa feilt an Berufsunfähigkeitsschutz
uniVersa feilt an Berufsunfähigkeitsschutz

uniVersa feilt an Berufsunfähigkeitsschutz

Zum Jahreswechsel hat die uniVersa ihren Schutz bei Berufsunfähigkeit (BU) überarbeitet. Neben neuen Leistungen gibt es verschiedene Zielgruppenverbesserungen und erweiterte Nachversicherungsgarantien. Neu aufgenommen hat der Versicherer etwa eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung.

Die uniVersa hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU25) weiterentwickelt. So gibt es nun eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung, die sicherstellt, dass Teilzeitarbeitende nicht benachteiligt werden. Bei einem späteren Berufswechsel ist es möglich, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine vorteilhaftere Berufsgruppeneinstufung zu erhalten. Im Premiumschutz hat der Versicherer eine neue Dread-Disease-Leistung aufgenommen. Bei einer schweren Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird die BU-Rente damit ohne weitere Leistungsprüfung als Soforthilfe für 24 Monate bezahlt.

Der neue BU-Schutz der uniVersa erkennt außerdem eine vollständige Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Berufsunfähigkeit an. Mit einer Verlängerungsoption kann der BU-Vertrag um bis zu fünf Jahre ausgebauet werden, falls die gesetzliche Regelgrenze erhöht und ein längerer Schutz gewünscht wird. Die Beitragsdynamik zum Ausbau des BU-Schutzes lässt sich beliebig oft aussetzen, ohne dass das Recht verloren geht.

Schüler nun schon ab zehn Jahren versicherbar

Die Absicherung von Schülern ist nun schon ab einem Alter von zehn Jahren möglich – vorher waren es 15 Jahre. Beamten bietet die uniVersa einen verbesserten Schutz bei Dienstunfähigkeit (DU) mit einer echten DU-Klausel. Bei Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern (bisher fünf) auf die Prüfung einer Umorganisation verzichtet.

Verbesserungen bei Nachversicherungsgarantie, neue Karrieregarantie

Gefeilt hat der Versicherer zudem an der Nachversicherungsgarantie. Der Exklusivschutz lässt sich nun ohne besonderen Anlass nach fünf und zehn Jahren erhöhen, beim Premiumschutz alle fünf Jahre. Eine weitere Neuerung ist die Karrieregarantie: Dazu wurde die Obergrenze für eine maximale BU-Absicherung bei Erhöhung des Nettoeinkommens von 2.500 auf 5.000 Euro Monatsrente verdoppelt. (tik)