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8. August 2024
Tipps für Preisverhandlungen beim Hauskauf

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Tipps für Preisverhandlungen beim Hauskauf

Angesichts der aktuellen Situation am Immobilienmarkt ist es wieder vermehrt möglich, über den Kaufpreis zu verhandeln. Worauf künftige Eigenheimbesitzer achten sollten, erläutert ein Experte des Kreditvermittlers Dr. Klein und gibt einige Empfehlungen für Preisverhandlungen beim Immobilienkauf.

Das Traumhaus ist gefunden, der Preis sprengt aber das Budget der Kaufinteressenten. In diesem Fall kann es sich lohnen, mit dem Verkäufer in Verhandlungen zu treten. Wie Käufer sich hier am besten verhalten, erklärt Norbert Maier, Spezialist für Baufinanzierung beim Kreditvermittler Dr. Klein in Regensburg. „Es gibt einige Punkte, die Ansätze für Preisverhandlungen bieten“, sagt Maier. „Oftmals macht es zum Auftakt Sinn, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die wichtigsten Eckdaten und Dokumente auf ihre Richtigkeit zu prüfen“, so der Experte weiter.

Wurde die Wohnfläche korrekt berechnet?

Maier zufolge komme es leider immer mal wieder vor, dass getrickst wird und Flächen, die keine Wohnflächen sind, als solche deklariert sind. Ein Gesetz als Grundlage für die korrekte Angabe der Wohnfläche existiert nicht, sondern lediglich verschiedene Verordnungen und Regelwerke. Die gängigste Methode zur Berechnung ist die Wohnflächenverordnung, die für den öffentlich geförderten Wohnbau vorgeschrieben ist und sich auch im frei finanzierten Markt etabliert hat. Gemäß dieser Regelung darf nur die zum Wohnen genutzte Grundfläche Teil der Berechnung sein. Räume außerhalb der Wohnung wie Dachböden oder Keller sowie Garagen zählen somit nicht zur Wohnfläche. Flächen mit Dachschrägen werden erst ab einer Höhe von 1 m einbezogen und unter einer Höhe von 2 m nur zu 50%. Balkone, Loggien und Terrassen können mindestens zu einem Viertel und maximal zur Hälfte berücksichtigt werden. „Die korrekte Berechnung der Wohnfläche hat einen enormen Einfluss auf den Immobilienwert und damit den Kaufpreis“, betont Maier. Sein Rat: Bei Unsicherheiten sollten sich angehende Käufer an einen Experten wenden.

Energieausweis überprüfen

Die Energieeffizienz eine Immobilie gewinnt zunehmend an Bedeutung. Inzwischen müssen Verkäufer einen Energieausweis für das Haus oder die Wohnung mit Einstufung in eine Effizienzklasse vorlegen. „Die Einteilung in eine bestimmte Effizienzklasse kann bei weitestgehend identischen Objekten hinsichtlich des Baujahrs, der Größe und der Lage einen erheblichen Preisunterschied bedeuten. Kaufinteressierte sollten auf Nummer sicher gehen und einen Energieberater einbeziehen, um die Angaben bestätigen zu lassen“, rät der Experte von Dr. Klein.

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