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24. Juni 2020
Studie: Liegt die Zukunft von Finanzanlagenvermittlern unter dem Haftungsdach?

Studie: Liegt die Zukunft von Finanzanlagenvermittlern unter dem Haftungsdach?

Es herrscht weiter Unsicherheit: Letzte Woche sind die Lesungen des Gesetzes für eine Übertragung der Aufsicht der 34f- und 34h-Vermittler auf die BaFin verschoben worden. Kritiker schöpfen Hoffnung. Doch wie bewerten die betroffenen Vermittler selbst die Auswirkungen eines Aufsichtswechsels auf ihr Geschäftsmodell? Eine neue Studie gibt Aufschluss.

Kommt die BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler – oder doch nicht? Erst letzte Woche sind die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Für die betroffenen Vermittler dürfte der noch immer offene Ausgang unbefriedigend bis nervenaufreibend sein. Auf der anderen Seite hatten viele von ihnen mittlerweile Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wie sie auf einen Aufsichtswechsel reagieren werden und welche Konsequenzen sie daraus für ihr eigenes Geschäft ziehen.

Dies zeigt auch eine kürzlich veröffentlichte Studie des Petersmann Instituts für den unabhängigen Finanzberater. Die Studie in Kooperation mit der DFP Deutsche Finanz Portfolioverwaltung will wissen, wie 34f- und 34h-Vermittler den Wechsel unter die BaFin-Aufsicht sehen und welche Alternativen sie gegebenenfalls für ihr Geschäftsmodell in Betracht ziehen. Befragt wurden 101 unabhängige Finanzberater mit langjähriger Erfahrung in der unabhängigen Vermögensanlageberatung. Außerdem flossen Ansichten von Produktgebern und Dienstleistern ein.

Kritiker aus der Branche – darunter unter anderem der AfW – fürchten, dass der Aufsichtswechsel vor allem hohe Kosten für Vermittler und keine Verbesserung der Aufsicht sowie des Verbraucherschutzes mit sich bringt. Die Bundesregierung erhofft sich durch den Aufsichtswechsel hingegen eine einheitlichere und qualitativ hochwertigere Aufsicht über Finanzanlagenvermittler, deren Arbeitsfeld durch die Richtlinie MiFID II deutlich umfangreicher und komplexer geworden sei.

Umfrage: Nur 12% der Finanzanlagenvermittler wollen ihre Lizenz aufgeben

Die Ergebnisse der Studie deuten auf größere Veränderungen in der Landschaft für Finanzanlagenvermittler hin. Finanzanlagenvermittler mit einem größeren Investmentbestand haben laut der Studie erwartungsgemäß weniger Sorge vor dem Aufsichtswechsel als solche mit einem kleineren Bestand. Letztere überlegen der Studie zufolge eher, ihr Geschäft ganz aufzugeben, den Bestand zu verkaufen oder unter ein Haftungsdach zu schlüpfen. Laut Umfrage wollen jedoch nur rund 12% der Vermittler ihre Lizenz ganz aufgeben. Das sind weit weniger, als von Teilen der Branche erwartet (bis zu 40%). 20% wollen unter ein herkömmliches Haftungsdach schlüpfen. Insgesamt möchten fast 70% der gehobenen Finanzanlagenvermittler ihre Tätigkeit unter der BaFin-Aufsicht fortführen. 45% der Finanzanlagenvermittler sind jedoch unentschieden, ob sie allein oder unter einer Vertriebsgesellschaft, dem sogenannten „Haftungsdach light“, weitermachen wollen.

Die Kosten entscheiden, wer bleibt

Entscheidend werden für viele Finanzanlagenvermittler die Kosten sein. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Finanzierung der BaFin-Aufsicht durch Umlage, Gebühren und gesonderte Erstattung von Prüfungskosten erfolgen (AssCompact berichtete). Heruntergerechnet auf den einzelnen Vermittler kalkuliert sie mit 510 Euro jährlich. Dabei hänge die Umlage auch davon ab, ob es sich um eine Vertriebsgesellschaft oder einen Einzelvermittler handle. Hinzu kommen Kosten für Erlaubniserteilung oder -änderung sowie Kosten für die Prüfung. Letztere sollen bei der BaFin jährlich 985 Euro betragen. Der AfW rechnet mit weit höheren jährlichen Kosten von 4.000 Euro pro Vermittler, da er davon ausgeht, dass durch einen Vermittlerschwund infolge des Aufsichtswechsels die Kosten auf weit weniger Vermittler umgelegt werden würden.

Schmerzgrenze der Vermittler bei 2.000 Euro

Der Umfrage zufolge liegt die Schmerzgrenze der jährlich zu tragenden Kosten bei 2.000 Euro. Das Petersmann Institut erwartet jedoch, dass die Kostenumlage umsatzabhängig gestaltet wird und somit eine gerechtere Verteilung der Kosten erreicht wird. Petersmann rechnet aber auch damit, dass mehr Vermittler unter Haftungsdächer schlüpfen: „Im Kern zeigt unsere Studie, dass es auf dem Markt der §34f- und §34h-Vermittler kein grundsätzlich neues Geschäftsmodell geben wird und dass die Landschaft sehr heterogen bleibt. Die heutige Struktur des Einkommens eines Vermittlers wird darüber entscheiden, wie er sich künftig aufstellt und durch wen er sich dabei helfen lässt. […] Was an Bedeutung gewinnen wird, sind verlässliche Partnerschaften und Kooperationen mit erfahrenen, leistungsstarken Dienstleistern [...]“, betont der Geschäftsführer.

Wirecard-Skandal gibt Kritikern Rückenwind

Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit einer BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler hat nun auch neuen Wind durch den Wirecard-Skandal bekommen. BaFin-Chef Felix Hufeld räumte in dem Zusammenhang ein Versagen seiner Behörde ein. Kritiker wie der AfW fordern, dass die bestehenden Strukturen der BaFin hinterfragt werden, bevor neue Aufsichtsstrukturen geschaffen werden. (tos)

Bild: © merklicht.de – stock.adobe.com

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