Die myLife Lebensversicherung AG hat zusammen mit dem Marktforschungsinstitut INNOFACT eine Studie zum Wissensstand der Endverbraucher in Deutschland zu ausgewählten Themen der Versicherungs- und Finanzanlagenberatung und -vermittlung durchgeführt. Vor allem ging es dabei um die Vergütung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Altersvorsorgeprodukten sowie provisionsfreien Nettoversicherungen.
Arbeitsaufwand eines Finanzberaters wird auf 3,5 Stunden geschätzt
Dabei kam heraus, dass 44,2% der Befragten annehmen, dass die Provisionshöhe für einen als Beispiel über 30 Jahre laufenden Vertrag mit einer Beitragssumme von 36.000 Euro weniger als 500 Euro beträgt. Der zeitliche Arbeitsaufwand eines Finanzberaters für eine vollumfängliche Altersvorsorgeberatung, inklusive Beratungsgespräch und Aufwand für Vor- und Nachbereitung wird auf durchschnittlich rund 3,5 Stunden geschätzt.
Begriff Nettoversicherung vielen nicht bekannt
Nachdem der Begriff der Nettoversicherung kurz erläutert worden war, sagten 91,1%, dass sie vor der Umfrage nichts mit dem Begriff anfangen konnten. Außerdem wissen 94,1% nicht, ob sie eine Nettoversicherung bei ihrem Finanzberater abschließen können. Zugleich finden 73,4% diese Möglichkeit aber interessant für sich, vor allem die Altersgruppen 18 bis 29 Jahre sowie 30 bis 49 Jahre.
Teilnehmer würden Honorar von 633 Euro bezahlen
Und welche Bereitschaft gibt es unter den Befragten für eine Honorarzahlung? Dies wurde in diesem Rahmen zu dem genannten Musterfall und einem wirtschaftlichen Vorteil bei der Ablaufleistung von mehr als 10.000 Euro zu Gunsten des Nettoprodukts noch gefragt. Antwort: Im Durchschnitt würden die Teilnehmer laut Studie ein Honorar von 633 Euro bezahlen.
Fazit: Aufklärungsarbeit und Transparenz nötig
myLife schließt aus den Studienergebnissen, dass viele Kunden die Höhe der tatsächlichen Vertriebskosten und damit den Wert der Beratungs- und Vertriebsleistung im Bereich der Lebensversicherung wenig einschätzen können. Zudem sei die Existenz provisionsfreier Versicherungen und der damit einhergehenden Honorarberatungsmöglichkeit nur wenigen Endverbrauchern bekannt. Hier sollte es daher weitere Aufklärungsarbeit und höchstmögliche Transparenz im Rahmen der Altersvorsorgeberatung geben. (lg)
Bild: © VanHope – stock.adobe.com
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