Erhöhung stellt Versicherer vor Herausforderungen
Grundsätzlich ist eine Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1% vor dem Hintergrund eines gestiegenen Zinsniveaus zu befürworten. Die Versicherer stehen jedoch vor unterschiedlichen Herausforderungen. Einerseits müssen die Tarife aufgrund einer Neukalkulation das Produktfreigabeverfahren der BaFin durchlaufen – durchaus spannend vor dem Hintergrund „Value for Money“. Hierfür werden die Produkte einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und im Vergleich zu einer breiten Benchmark hinsichtlich Kosten und Performance bewertet. Ziel dabei ist, das Preis-Leistungs-Verhältnis transparent und messbar zu machen. Andererseits stehen sie erstmals seit langer Zeit dem Umstand gegenüber, dass ihre Produkte zum Jahreswechsel vermutlich lukrativer für Neukunden sein werden als noch in diesem Jahr.
Hier haben inzwischen einige Versicherer reagiert und ermöglichen Neukunden, bei Abschluss im Jahr 2024 trotzdem von dem höheren Rechnungszins zu profitieren, indem die Verträge zum Jahreswechsel 2025 auf die neuen Konditionen entweder automatisch umgestellt werden oder die Kunden ein neues Angebot erhalten, dem sie zustimmen können. So können sich die Kunden bereits heute die aktuellen Konditionen wie beispielsweise das Eintrittsalter oder den Gesundheitszustand sichern und dennoch von einem höheren zukünftigen Rechnungszins profitieren.
Warten lohnt sich nicht
Entscheidend bei allen Produkten ist aber weiterhin die Gesamtverzinsung der entsprechenden Versicherungsunternehmen, da die Beiträge bzw. die Leistungen auf Basis des Garantiezinses in der Regel eine Ober- bzw. Untergrenze darstellen. So ist bei Risikoversicherungen der tatsächlich zu zahlende Beitrag von Interesse. Auch bei Sparprodukten ist die Rente inklusive Überschüssen ausschlaggebend für den Kunden. Jedoch erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht automatisch durch eine Erhöhung des Garantiezinses. Vermittler sollten daher auch unabhängig von der Rechnungszinserhöhung diejenigen Versicherungsunternehmen bzw. deren Produkte identifizieren, die am besten zu ihren Kunden passen. Die Möglichkeit, schon heute von einem höheren Rechnungszins zu profitieren, sollte dabei jedoch nicht komplett außer Acht gelassen werden.
Für Berater gibt es somit keine Gründe, bei der Vermittlung von Verträgen auf das nächste Jahr zu warten bzw. den Versicherungsbeginn auf den 01.01.2025 zu verlegen. Ganz im Gegenteil, denn für die Kalkulation von Tarifen spielen neben dem Rechnungszins noch weitere Faktoren wie das Alter oder der Gesundheitszustand eine Rolle, die die Beiträge bzw. Leistungen negativ beeinflussen können. Auch bei Sparprozessen gilt: je früher, desto besser. Lediglich bei Hybridprodukten mit einer hohen Garantieleistung sorgt ein höherer Rechnungszins für zum Teil deutlich höhere Renditemöglichkeiten. Deshalb sollten Vermittler hier auf Produkte mit einer Umstellungsgarantie zurückgreifen bzw. auf die neue Tarifgeneration 2025 warten.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.
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