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5. Juli 2021
SPACs-Boom: BaFin mahnt zur Vorsicht
SPACs symbol. Wooden circles with words 'SPACs, special purpose acquisition companies' on beautiful wooden background, copy space. Business and SPACs concept.

SPACs-Boom: BaFin mahnt zur Vorsicht

SPACs sind einer der Trends des Anlagejahres 2021. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet diesen mit Sorge – und mahnt daher zur Vorsicht bei riskanten SPAC-Investments.

Verschiedene europäische Börsen haben in den vergangen Monaten Listings von SPACs verzeichnet. Weltweit haben sie Milliarden eingesammelt. Die BaFin betrachtet diesen Anlagetrend allerdings mit Sorge. SPACs sind Mantelgesellschaften ohne operative Tätigkeit. Sie sammeln über eine Privatplatzierung oder einen Börsengang Geld für Investitionen ein. Die Investitionen folgen allerdings erst nachdem das Kapital bei den Anlegern eingesammelt wurde. Die BaFin verweist darauf, dass SPACs weder eine Unternehmenshistorie noch eine bestimmte Positionierung im Wettbewerb oder eine konkrete Zukunftsstrategie vorweisen können.

Erhebliche Risiken

SPACs sollen auch Kleinanlegern die Chance auf Investments eröffnen, die sonst nur finanzstarken Risikokapitalgebern zugänglich sind. Diese Chancen sind aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Darauf weist die BaFin nun in einer offiziellen Mitteilung hin. Zudem lassen sich die Chancen und das Kapitalverlustrisiko einer Anlage in SPAC-Aktien nur schwer bewerten. Anleger sollten sich in jedem Fall vor einem Erwerb mit dem Geschäftsmodell vertraut machen und prüfen, ob sie bereit und in der Lage sind, die mit der Investition in eine SPAC verbundenen Risiken zu tragen.

Bei Misserfolg droht die Liquidation

Geschäftszweck von SPACs ist es, innerhalb einer bestimmten Frist ein Zielunternehmen zu finden, das mit der SPAC einen Unternehmenszusammenschluss eingeht, um so indirekt die Börsennotierung zu erreichen. Gelingt dies nicht, müssen die SPACs liquidiert werden. In diesem Fall droht der Totalverlust. Doch selbst beim erfolgreichen Unternehmenszusammenschluss bestehen Risiken je nach Zielgesellschaft und vereinbarten Konditionen Risiken für die Anleger. (mh)

Bild: © Dzmitry – stock.adobe.com