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8. April 2024
So punkten Makler durch die Risikovoranfrage beim Kunden

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So punkten Makler durch die Risikovoranfrage beim Kunden

So punkten Makler durch die Risikovoranfrage beim Kunden

Das ist bei der Ausfüllung der Fragebögen zu beachten
  • Fragebögen ausfüllen:

Viele Erkrankungen lösen tiefergehende Fragen seitens der Risikoprüfung aus, auf die Kunden entsprechend vorbereitet werden sollten.

Es gilt grundsätzlich: Je umfangreicher und genauer, desto besser! Und im Zweifelsfall lieber angeben als weglassen. Arbeitet man an dieser Stelle gründlich, wird für den Leistungsfall jegliche Beanstandungslücke geschlossen. Berater heben sich wiederum von all den vorherigen ab, die derartige Unsicherheitsfragen ihrer Kunden vielleicht vorschnell abgetan haben.

  • Tätigkeitsbeschreibung ausfüllen:

Kunden sollten immer eine sogenannte Tätigkeitsbeschreibung ausfüllen, in welcher sie ihren beruflichen Alltag skizzieren. Auch wenn sie eine vergleichsweise eindeutige Berufsbezeichnung, wie Bauingenieur, Betriebswirt oder Bankkaufmann haben.

Immer wieder fördert jene Beschreibung nämlich doch noch gefahrenerhöhende Umstände zu Tage. Umgekehrt kann es zu einer günstigeren Berufsgruppeneinstufung kommen. In jedem Fall stechen diese Berater damit als erfahrener und als umsichtiger Experte hervor, der darin bestrebt ist, den Versicherungsschutz „wasserdicht“ zu machen. Denn dass im Leistungsfall doch nicht gezahlt wird, ist weiterhin die größte Sorge der Kunden.

  • Hobbys gründlich erfragen:

Das gefahrenerhöhende Hobby „Bouldern“ wird als „Ich gehe nur ein Bisschen klettern“ beschrieben. „Ich fahre gerne Fahrrad“ kann Mountainbiking im Gelände bedeuten. Hinter „Ich mache etwas zur Selbstverteidigung“ können sich Kampfsportarten verbergen.

Kunden schätzen ihre Hobbys in der Regel als nicht so risikoreich ein wie die Versicherer. Und die Versicherer bewerten wiederum ganz unterschiedlich untereinander. Berater sollten deshalb ganz genau nachfragen und ggf. sogar nur dafür eine RVA stellen.

  • Die Auswertung:

Votum ist nicht gleich Votum. Berater sollten ihren Kunden die verschiedenen Ergebnismöglichkeiten möglichst schon vorher aufzeigen, damit sie nicht schon bei einer bloßen Ausschlussklausel oder Risikozuschlag verzagen. Die mögliche Prüfoption sollte deshalb immer mit angefragt werden und im Votum entsprechend enthalten sein.

Zu guter Letzt sollte man nicht auf nur ein Thema festgefahren sein und z. B. lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung anfragen. Versicherer prüfen – sofern sie sie auch anbieten – nämlich gerne direkt alle weiteren Produkte zur Arbeitskraftabsicherung.

Fazit: Zeit bringt Geld

Kunden möchten den für sie doch sehr umfangreichen und unübersichtlichen Prozess der RVA so bequem wie möglich durchlaufen. Sie möchten einen nachvollziehbaren Fahrplan aufgezeigt bekommen und jederzeit wissen, was und wie es zu tun ist.

Berater, die ihnen eine strukturierte Vorgehensweise transparent aufzeigen, sie ausführlich vorbereiten und den ständigen Überblick präsentieren können, deren Kunden springen auch nicht ab. Ferner sprechen genau die Kunden, die schon einen längeren Leidensweg hinter sich haben und dann doch zum Ziel gelangt sind, in den höchsten Tönen von ihrem Makler.

Bild: © jd-photodesign– stock.adobe.com; © Alexander Kukovic

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Ein Artikel von
Alexander Kukovic