Nachhaltigkeit heißt das Gebot der Stunde, denn der Klimawandel schreitet deutlich schneller voran als prognostiziert. Notwendigkeit und Bereitschaft, nachhaltigem Wirtschaften oberste Priorität einzuräumen, ist dringend angesagt. Regulatorische Vorgaben der Europäischen Union treiben diese Entwicklung voran: Am 10.03.2021 tritt in Deutschland eine Offenlegungspflicht im Finanzdienstleistungssektor in Kraft. Diese definiert im Bereich Anlageprodukte Transparenzpflichten für „Finanzmarktteilnehmer“ (Produktanbieter) und „Finanzberater“ (Banken, Versicherungsvermittler oder Wertpapierfirmen). Außerdem ist eine Änderungsverordnung zur MiFid-II-Richtlinie in Vorbereitung. Ab deren Inkrafttreten müssen Anlageberater ihre Kunden befragen, ob sie bei der Geldanlage ESG-Aspekte (Environmental, Social, Governance) berücksichtigt wissen wollen. Die Taxonomie-Verordnung definiert derzeit Kriterien, wann eine Wirtschaftstätigkeit „sustainable“, also ökologisch nachhaltig ist. Sie wird in zwei Schritten umgesetzt.
Um der Frage nachzugehen, ob auch die deutsche Assekuranz „fit for ESG“ ist, hat das Analysehaus Franke und Bornberg in seinem „ESG-Report“ den Status quo bei Erstversicherern untersucht und in diesem Zusammenhang Handlungsoptionen für mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit aufgezeigt. Mit ihrer Anlagepolitik kann die Versicherungswirtschaft viel bewegen. 2019 beliefen sich die Kapitalanlagen der Erstversicherer auf 1.750 Mrd. Euro. Im selben Jahr betrug der Bundeshaushalt ca. 343 Mrd. Euro und die Marktkapitalisierung der Dax-30-Unternehmen rund 1.050 Mrd. Euro. Aber wird die Branche ihrer Verantwortung bereits gerecht?
Kapitalanlage: Ausschlusskriterien weit verbreitet, „Engagement“ eher weniger
Ein Blick auf die Verbreitung von Ausschlusskriterien stimmt die Verfasser des ESG-Reports optimistisch. Danach setzen neun von zehn untersuchten Versicherern auf Negativkriterien bei der Kapitalanlage. Alle Versicherer, die Ausschlüsse für Staaten anwenden, haben auch Negativkriterien für einzelne Branchen oder Unternehmen formuliert. Umgekehrt ist dies jedoch nicht immer der Fall. Zu den Ausschlusskriterien auf Staatenebene zählen Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen, Korruption, Nichtratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens und die Verhängung der Todesstrafe. Auf Branchen-/Unternehmensebene werden Ausschlüsse beispielsweise gegenüber Waffen- sowie Kohleindustrie formuliert.
Eine weitere Strategie, ESG-Aspekte bei der Kapitalanlage zu etablieren, ist das „Engagement“. Darunter wird eine Kombination aus Stimmrechtausübung und Gesprächen mit Unternehmen verstanden, bei denen Versicherer investiert sind. Fast drei Viertel der untersuchten Versicherer machen keine Angaben zu einer etwaigen Engagement-Strategie. Positivstrategien, bei denen wünschenswerte Investitionsbereiche benannt werden (z. B. Mikrofinanzdienstleistungen), sind bislang laut ESG-Report kaum verbreitet.
Versicherer haben aber nicht nur bei ihrer Geldanlage die Möglichkeit, den Markt in Richtung einer nachhaltigeren Arbeitsweise zu bewegen. Sie können durch gezieltes „Nichtversichern“ von Branchen oder Unternehmen ebenfalls Lenkungswirkung erreichen. Allerdings bleibt dieses Steuerungsinstrument reinen Personenversicherern in der Regel verwehrt. Von den übrigen Gesellschaften praktizieren dem ESG-Report zufolge immerhin mehr als die Hälfte Ausschlüsse von Branchen oder Unternehmen. Wichtigste Ausschlusskriterien sind derzeit Kohleindustrie, Abbau von Öl-/Teersanden, Waffenindustrie und Kernenergie.
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