Verbraucherorientierte Wohngebäudeversicherung
Die Alte Leipziger hat bei der Neukonzeption ihrer Wohngebäudeversicherung, die im Dezember 2021 auf den Markt gekommen ist, die Lehren aus der Flutkatastrophe berücksichtigt. Der Elementarschutz enthält deshalb eine besonders verbraucherorientierte Definition der Überschwemmungsschäden und hilft Kunden zum Beispiel mit dem Ersatz von Trocknungskosten, wenn nach Starkregenereignissen Schäden durch Grundwasser entstanden sind. Zusätzlich bietet sie Kostenersatz für eine Hochwasser-Vorsorgeberatung. Im schlimmsten Fall, dem Totalschaden, bietet das neue Produktkonzept Neuwert- statt nur Zeitwertersatz, wenn das Haus an einem anderen Ort wiederaufgebaut wird. Neukunden, die bisher einen schlechteren oder keinen Elementarschutz haben, erhalten ihn als Sofort-Upgrade für sechs Monate kostenlos.
Wenn Kunden im Schadenfall selbst mit anpacken und beispielsweise Malerarbeiten übernehmen, reduziert sich der Preis erheblich und sie werden für ihre Leistung fair und transparent im Rahmen eines Leistungskatalogs entlohnt. Neben dem Angebot für Selbermacher gibt es umweltfreundliche Produktmerkmale oder ein neuartiges Zusatzpaket für den Garten. „Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen“ wie unzureichendes Heizen bei Frost führen im neuen Produkt nicht mehr zu Schadenablehnungen.
Und Firmen?
Auch in der Gewerbeversicherung sind Versicherer gefragt, mit Anpassungen auf die Pandemie zu reagieren. Die Alte Leipziger hat beispielsweise im Februar 2021 im Heilwesensegment spezielle, für die Zeit der Corona-Pandemie befristete Haftpflicht-Deckungserweiterungen eingeführt.
Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) war noch nie so im Fokus wie seit Pandemiebeginn. Sie hat branchenweit viel Unzufriedenheit hervorgebracht, weil vor Corona niemand an eine Allgemeinverfügung anlässlich einer Pandemie gedacht hatte. Nun haben die Versicherer ihre Produkte an die neue Situation angepasst. Die Alte Leipziger hat Leistungen ausgebaut und verbessert, wichtige Klarstellungen vorgenommen und den dynamischen Bezug zum Infektionsschutzgesetz eingeführt. Ursprünglich war die BSV Betrieben, die mit Lebensmitteln zu tun haben, sowie der Hotel- und Gastronomiebranche vorbehalten. Nun wurde sie auf weitere Betriebsarten erweitert, beispielsweise Arztpraxen, Schuhgeschäfte, Boutiquen, Friseure und Kosmetiksalons.
Fazit
Es kommt zukünftig stärker als bisher darauf an, dass sich die Versicherer mit Produkten und Prozessen schnell den neuen Herausforderungen anpassen können. Außerordentliche Krisen können helfen, die Produkte weiterzuentwickeln, indem sie Lücken aufzeigen. Das Produktmanagement der Sachversicherer ist laufend gefordert, den Versicherungsschutz dem Leben anzupassen. Tempo ist wichtig.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2022, S. 28 f., und in unserem ePaper.
Bild: © fotomek – stock.adobe.com
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