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26. April 2021
Risikolebensversicherung: Unterschiedlicher als erwartet

Risikolebensversicherung: Unterschiedlicher als erwartet

Erstmals hat die infinma GmbH analog zu ihren Marktstandards in der Berufsunfähigkeit nun auch die Risikolebensversicherungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Einheitlichkeit Fehlanzeige. Weniger als ein Drittel der am Markt verfügbaren Tarife erfüllt die Marktstandards.

Bereits seit 2011 veröffentlicht die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit sollen sowohl Maklern als auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen gegeben werden. Nun haben infinma-Analysten erstmals auch Marktstandards für die Risikoversicherung ermittelt. „In der Öffentlichkeit herrscht häufig die Meinung vor, Risikoversicherungen seien aufgrund der einfachen Definition des Leistungsfalls weitestgehend identisch“, sagt Stephan Franz, bei infinma für die Risikoversicherungen zuständig. Die Analyse spricht aber eine andere Sprache:

Untersucht wurden 258 Tarife von 61 Anbietern. Dabei wurden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Konkret hat infinma zu insgesamt 19 Kriterien ausgewertet, welche Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

infinma vergibt dann Zertifikate für die Produkte, die in allen 19 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen können. Das heißt, dass bewusst keine Bewertung in Form von Punkten vorgenommen wird, sondern für die einzelnen Kriterien stellen die infinma-Analysten lediglich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter ist als der Marktstandard.

19 untersuchte Kriterien

Die in der aktuellen Analyse untersuchten Kriterien sind Todesfallleistung bei schwerer Krankheit, Bau-Bonus, Kinder-Bonus, Leistung bei Suizid, Verlängerungsoption, Tarifwechsel für Raucher, Meldepflicht Rauchen, Nachprüfung für Nichtraucher, Beitragsdynamik, Nachversicherungsoption ohne Anlass, Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten, Beitragsfreistellung statt Kündigung, Versicherung für verbundene Leben, Kindermitversicherung, Ereignisabhängige höhere Todesfallleistung, Soforthilfe, mögliche Zusatzleistungen, Pflege-Bonus und Verzicht auf §19 Abs. 3 und 4 VVG.

179 Tarife nicht zertifiziert

Von den 61 untersuchten Gesellschaften konnten am Ende 28 zertifiziert werden. Von den 258 untersuchten Tarifen erhielten aber lediglich 79 ein Zertifikat, 179 konnten nicht zertifiziert werden. So ist beispielsweise bei 68 Tarifen keine Beitragsdynamik möglich, 40 Tarife bieten keine Nachversicherungsoption – weder mit noch ohne bestimmtes Ereignis, 128 Tarife bieten keine Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten an, bei 25 Tarifen ist keine Beitragsfreistellung statt Kündigung möglich, 24 Tarife beinhalten keinen Verzicht auf die Anwendung von § 19 Abs. 3 und 4 VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung. Im § 19 VVG ist die vorvertragliche Anzeigepflicht geregelt. Der Versicherungsnehmer muss wahrheitsgetreu die Fragen des Versicherers beantworten und darf auch keine gefahrenerheblichen Umstände verschweigen. Ansonsten stehen dem Versicherer mehrere Möglichkeiten zu, den Vertrag anzupassen oder sogar zu kündigen. Dies gilt auch, wenn die Falschangaben unverschuldet gemacht wurden. Hierauf verzichten die meisten Versicherer. In der Risikolebensversicherung hat der Verzicht noch eine besondere Bedeutung, da die Leistungsempfänger, anders als beispielsweise in der BU, nicht identisch mit der Person sind, die die vorvertraglichen Fragen beantwortet hat.

Produkte sind nicht identisch

„Wenn weniger als ein Drittel aller am Markt angebotenen Tarife den Marktstandard erfüllen, dann ist das schon ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Produkte eben gerade nicht weitestgehend identisch sind. Natürlich spielt der Preis bei der Risikoversicherung eine besondere Rolle, aber möglicherweise sind Preisunterschiede eben auch auf Leistungsunterschiede zurückzuführen. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Flexibilität der Produkte“, kommentiert infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz die aktuellen Ergebnisse. (ad)

Die aktuellen Marktstandards und die ausgezeichneten Produkte können in Kürze auf der Internetseite von infinma eingesehen werden.

Bild: © thodonal – stock.adobe.com