Die FDP-Fraktion hat am 04.03.2021 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem sich die Liberalen gegen die Besteuerung von Rentenbezügen nach dem aktuell geltenden Alterseinkünftegesetz stellen. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei der Rentenbesteuerung um eine verbotene Doppelbesteuerung. Zur Abhilfe schlägt die FDP unter anderem vor, den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, eine Überprüfung durch die Finanzverwaltung anzustoßen, in deren Zuge kontrolliert wird, ob im konkreten Fall eine Doppelbesteuerung erfolgen würde. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern eine Verlangsamung des Anstiegs des steuerpflichtigen Rentenanteils von einem Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte die Doppelbesteuerung verhindern könnte.
Schrittweise steigende Besteuerung von Rentenbezügen
Hintergrund des Streits ist die Einführung des zuvor angesprochenen Alterseinkünftegesetzes. Demzufolge müssen Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2005 versteuert werden. 2005 markierte dabei den Beginn einer 35 Jahre dauernden Übergangsregelung, wonach zu Beginn lediglich 50% der Bezüge zu versteuern waren. Bis 2020 stieg dieser Wert jährlich um zwei Prozentpunkte. Von diesem Jahr an steigt der steuerpflichtige Anteil der Bezüge jährlich nur noch um einen Prozentpunkt. Im Jahre 2040 soll die gesetzliche Rente schließlich komplett besteuert werden.
Frühe Kritik von Experten
Bereits zu Beginn der Übergangsregelung, im Jahr 2007, hatten Bert Rürup und der damalige Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, einen Brandbrief an den damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sowie den damaligen Bundeswirtschaftsminister Franz Müntefering geschrieben. In dem Brief forderten die beiden die Bundesregierung auf, das Alterseinkünftegesetz abzuändern. Ihrer Überzeugung nach hätte das Gesetz nämlich eine Doppelbesteuerung zur Folge. Eine Doppelbesteuerung ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Zuge der neu aufgeflammten Diskussion über das Thema griffen verschiedene Medien die Meinung von Rürup und Rische wieder auf (AssCompact berichtete: Rentenbesteuerung: Bert Rürup äußerte einst Kritik).
Verfahren vor dem BFH anhängig
Aktuell sind zwei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, in denen es um die Frage geht, ob das Alterseinkünftegesetz tatsächlich eine Doppelbesteuerung zur Folge hat. Die Urteile des BFH wurden eigentlich schon im vergangenen Herbst erwartet, verzögerten sich jedoch immer wieder (AssCompact berichtete: Entscheidung zur Rentenbesteuerung verzögert sich). Im Augenblick ist von einem Urteilsspruch im zweiten Quartal 2021 auszugehen.
Relevanz für Bundesregierung immens
Die erwarteten Urteile haben eine hohe Relevanz für die Bundesregierung und speziell das Bundesfinanzministerium (BMF). Kippt der BFH die Besteuerung von Rentenbezügen, brächen dem BMF Steuereinnahmen in erheblichem Umfang weg. Aus diesem Grund ist das BMF dem Verfahren auch als Drittpartei beigetreten. Das Ministerium kann auf diesem Wege Akteneinsicht erhalten und Einfluss auf das Verfahren nehmen (AssCompact berichtete: Bundesfinanzhof will noch 2020 über Rentenbesteuerung urteilen).
Antrag nun im Finanzausschuss
Der Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag wurde an den Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Er kann auf der Seite des Bundestags eingesehen werden. (tku)
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