Dreistufige Prüfung
Bei Einführung und auch Veränderung einer Pensionszusage für einen GGF ist eine dreistufige Prüfung vorzunehmen:
- Ist die zivilrechtliche Wirksamkeit gegeben, indem insbesondere ein Gesellschafterbeschluss gefasst wurde?
- Bestehen die allgemeinen steuerlichen Voraussetzungen gemäß § 6a bzw. § 4b bis 4e Einkommensteuergesetz (EStG)?
- Liegt eine betriebliche Veranlassung vor oder eine verdeckte Gewinnausschüttung bzw. verdeckte Einlage?
Für die dritte Stufe sind hier vor allem die Fragen der Angemessenheit im Fremdvergleich, der Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit, der Erdienbarkeit, eines zulässigen Pensionierungsalters, der Regelung der Unverfallbarkeit sowie einer Probezeit zu klären; bei beherrschenden GGF müssen zudem das Nachzahlungsverbot der R 8.5 Abs. 2 KStR sowie Verschärfungen bei der Erdienbarkeit, der Unverfallbarkeit und dem rechnerischen Pensionsalter beachtet werden.
Zudem muss die privatrechtliche Insolvenzsicherung geprüft werden, da Unternehmer und damit beherrschende GGF nicht dem Schutz des Betriebsrentengesetzes und damit auch nicht dem Schutz des PSVaG unterliegen. Im Falle einer gewünschten Reduzierung der Versorgungszusage, etwa bei finanziellen Problemen in einer Gesellschaft, ist zu prüfen, ob die Ursache betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst ist. Gerade in diesen Fällen bestehen hohe Haftungsrisiken für den Berater, da sich die Maßnahmen sowohl in der Bilanz der Gesellschaft als auch im Steuerbescheid des GGF auswirken. Ein Verzicht kann zu einer verdeckten Einlage sowie auf der Ebene des GGF zu einem steuerlichen Zufluss und damit zu einer hohen steuerlichen Belastung ohne Mittelzufluss führen.
Übersicht über Lösungsmöglichkeiten
Derzeit wird unter fachlicher Leitung von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, ein Prüfungstool entwickelt, das bei der Beantwortung all dieser Fragen für die Versorgung eines GGF unterstützt; dieser „GGF-Planer“ wird besonders Steuerberater und Anwälte unterstützen und Ende 2022 auf den Markt kommen. Es werden alle relevanten Fragen softwareseitig gestellt und ein Überblick über die aktuelle Situation sowie die relevanten Lösungsmöglichkeiten mit automatischer Gutachtenerstellung unter Einbeziehung der relevanten Rechtsquellen gegeben. Auf dieser Basis ist sichergestellt, dass keine Prüfungskomplexe vergessen werden.
Fazit
In der Handelsbilanz gibt es mit den Annahmen Fluktuation und Rententrend sowie Kapital- statt Rentenleistung Stellschrauben, die ohne großen Aufwand nutzbar sind, um den Anstieg der Rückstellung abzumildern. Diese Änderungen müssen aber begründbar sein und bedürfen meist einer Beratung. Dies gilt vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation besonders für den Rententrend. Direktzusagen sind in der betrieblichen Altersversorgung weiterhin attraktiv, und das sowohl arbeitgeberfinanziert als auch bei Entgeltumwandlung. Bedingungen hierfür sind aber ein modernes Konzept und eine korrekte Ausgestaltung. Für die äußerst komplexe Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern ist derzeit ein Prüfungstool in der Entwicklung, das die Makler, Steuerberater und Anwälte bei der Beratung zu Pensionszusagen unterstützt und hilft, kostspielige Fehler und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 26 f., und in unserem ePaper.
Bild: © chathuporn – stock.adobe.com
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