Antrag auf Leistung wird oft zu früh gestellt
Wenn es um die Regulierung geht, ist der Prozess in der GF oft schneller als in der BU – durchschnittlich 137 Tage vergehen bei den teilnehmenden Versicherern zwischen Antragseingang und Entscheidung. In der BU sind es 45 Tage, oder gut 25%, mehr. Das liegt auch daran, dass in der GF der Beruf keine Rolle spielt, erklärt Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg, Philipp Wedekind. „Damit entfällt die aufwendige Prüfung, ob und in welchem Umfang Antragssteller ihren Beruf noch ausüben können“, so Wedekind. Auch das Ausfüllen des Fragebogens auf Versichertenseite geht in der GF mit durchschnittlich 30 Tagen schneller als in der BU (40 Tage).
Obwohl die Ergebnisse aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht repräsentativ sind, liegen die Anerkennungsquoten tendenziell deutlich unter denen in der BU, kommentiert Franke und Bornberg. Das liege zum einen an den jungen Beständen. Zudem wird häufig der Grad der Einschränkung nach der Definition der betroffenen Grundfähigkeit nicht erreicht. „Das bedeutet im Umkehrschluss: Versicherte machen sich ein falsches Bild von ihrem Versicherungsschutz und stellen den Antrag auf Leistung zu früh“, sagt Wedekind.
Was in der Beratung wichtig ist
Versicherer und Vermittler müssen die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Verlust einer Grundfähigkeit klarer herausarbeiten. In der Beratung müssen diese deutlich gemacht werden. Ansonsten drohen Reputationsschäden, warnt Franke und Bornberg. Einheitliche Leistungsauslöser könnten für mehr Klarheit und Vertrauen auf allen Seiten sorgen, so die Analysten. (js)
Die Bewertungsgrundlagen und Ergebnisse des GF-Leistungspraxisratings und des GF-Unternehmensratings können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden.
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