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11. Dezember 2024
Rating Grundfähigkeiten: Keine einheitlichen Leistungsauslöser
Rating Grundfähigkeiten: Keine einheitlichen Leistungsauslöser

Rating Grundfähigkeiten: Keine einheitlichen Leistungsauslöser

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat ein Leistungspraxisrating in der Grundfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Alle drei untersuchten Unternehmen schneiden sehr gut ab. Einheitliche Leistungsauslöser gibt es aber in der Grundfähigkeitsversicherung bisher noch nicht.

Im Vergleich zum „Platzhirsch“ der Arbeitskraftabsicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), ist die Grundfähigkeitsversicherung (GF) noch weniger verbreitet. Trotzdem hat sie sich mittlerweile am Markt etabliert, schreiben die Experten des Analysehauses Franke und Bornberg. Für manche Versicherte kann sie eine Alternative zur BU darstellen, falls ein BU-Abschluss aus finanziellen oder anderen Gründen nicht möglich ist. Experten warnen jedoch, dass eine GF auch weniger Schutz bietet, schließlich leistet sie nur, wenn der Verlust der versicherten körperlichen Fähigkeiten eintritt.

Definitionen von Verlust der Grundfähigkeiten oft verschieden

Nun hat Franke und Bornberg ein Leistungspraxisrating für die Grundfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Nach und nach rückt die Leistungsregulierung in dem Segment in den Fokus. Doch anders als in der BU gibt es in der GF bislang keine einheitlichen Leistungsauslöser. „Ob Gehen, Sitzen, Treppensteigen oder Gebrauch der Hände – jeder macht sich ein anderes Bild vom Verlust der Grundfähigkeiten“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. „Aber die Definitionen gehen manchmal stark auseinander.“ Das mache die GF-Leistungsprüfung zu einer Herausforderung für Versicherer und Versicherte.

Teilnehmer können überzeugen

Für das aktuelle Rating haben sich mit der Allianz, Gothaer und NÜRNBERGER drei Versicherer dem umfangreichen Prozess unterzogen. Grundlage des Ratings bilden Regulierungen aus dem Jahr 2023. Zusätzlich machen sich die Analysten – ähnlich wie beim kürzlich veröffentlichten BU-Leistungspraxisrating – ein Bild vor Ort bei den Versicherern.

Die Unternehmen erhalten eine Bewertung in den Bereichen Leistungsfall und Leistungsentscheidung sowie Unterstützung des Kunden.

Das Ergebnis konnte die Experten überzeugen: Die NÜRNBERGER – die sich zusätzlich noch im GF-Unternehmensrating in den Kategorien Antrag und Stabilität bewerten ließ – und die Allianz können mit FFF+ die Höchstnote („hervorragend“) erzielen. Die Gothaer erhält mit der Note FFF das Gesamturteil „sehr gut“.

 

Rating Grundfähigkeiten: Keine einheitlichen Leistungsauslöser

 

Als „Ratingpioniere“ ebnen die analysierten Unternehmen den Weg und liefern Benchmarks für Versicherer, die ihnen folgen.

Antrag auf Leistung wird oft zu früh gestellt

Wenn es um die Regulierung geht, ist der Prozess in der GF oft schneller als in der BU – durchschnittlich 137 Tage vergehen bei den teilnehmenden Versicherern zwischen Antragseingang und Entscheidung. In der BU sind es 45 Tage, oder gut 25%, mehr. Das liegt auch daran, dass in der GF der Beruf keine Rolle spielt, erklärt Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg, Philipp Wedekind. „Damit entfällt die aufwendige Prüfung, ob und in welchem Umfang Antragssteller ihren Beruf noch ausüben können“, so Wedekind. Auch das Ausfüllen des Fragebogens auf Versichertenseite geht in der GF mit durchschnittlich 30 Tagen schneller als in der BU (40 Tage).

Obwohl die Ergebnisse aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht repräsentativ sind, liegen die Anerkennungsquoten tendenziell deutlich unter denen in der BU, kommentiert Franke und Bornberg. Das liege zum einen an den jungen Beständen. Zudem wird häufig der Grad der Einschränkung nach der Definition der betroffenen Grundfähigkeit nicht erreicht. „Das bedeutet im Umkehrschluss: Versicherte machen sich ein falsches Bild von ihrem Versicherungsschutz und stellen den Antrag auf Leistung zu früh“, sagt Wedekind.

Was in der Beratung wichtig ist

Versicherer und Vermittler müssen die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Verlust einer Grundfähigkeit klarer herausarbeiten. In der Beratung müssen diese deutlich gemacht werden. Ansonsten drohen Reputationsschäden, warnt Franke und Bornberg. Einheitliche Leistungsauslöser könnten für mehr Klarheit und Vertrauen auf allen Seiten sorgen, so die Analysten. (js)

Die Bewertungsgrundlagen und Ergebnisse des GF-Leistungspraxisratings und des GF-Unternehmensratings können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden.

Bild: © Kzenon – stock.adobe.com