Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
„Wie wichtig eine Elementarschaden- bzw. Naturgefahrenversicherung ist, zeigte 2021 die Flutkatastrophe im Ahrtal in Hagen und Wuppertal. Hier standen die Geschädigten vor ihrem finanziellen Ruin mit existenziellen Folgen. Weitere Naturgefahren gingen diesem Ereignis voraus: 2002 Elbehochwasser, 2013 Überflutungen an der Donau und am Inn. Daher werben die Vermittler aufgrund ihrer sozialpolitischen Verantwortung seit Jahr und Tag für den Abschluss einer solchen Versicherung. Dass jetzt die Kunden aus Schaden klug wurden, zeigt eine Statistik des GDV, wonach im dritten Quartal acht Mal so viele Naturgefahrenversicherungen abgeschlossen wurden als sonst in den Vorjahren üblich, nämlich 400.000 zu sonst 50.000 bis 100.000. Dennoch ist der Abdeckungsgrad von den jetzt erreichten 50 Prozent der Immobilieneigentümer noch zu niedrig. Doch die Einführung einer Pflichtversicherung lehnt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. ab. Denn es gibt begründete verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Zwang, da dieser einen schwerwiegenden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit, speziell die Vertragsfreiheit, darstellt. Wir befürworten eher den Vorschlag der Versicherungswirtschaft, alle bestehenden privaten Wohngebäudeversicherungsverträge zu einem Stichtag um einen Naturgefahrenschutz zu erweitern und eine Opt-out bzw. Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen unter der Voraussetzung, dass Vermittler weiterhin zentrale Ansprechpartner und Berater der Kunden bleiben.“
Axel Kleinlein, Vorstand beim Bund der Versicherten e. V.
„Wenn Flüsse über die Ufer treten oder Starkregen Keller überschwemmt, stellen viele die Frage: Wie hätte das alles versichert werden können? Reflexartig verweisen manche auf staatlich organisierte Pflichtversicherungen, andere reden einer Versicherungspflicht das Wort. Wir vom Bund der Versicherten e. V. sehen aber alle drei Akteure gleichermaßen in der Pflicht: Politik, Versicherungswirtschaft und Gebäudeeigentümer sind gehalten, ihren Beitrag zu leisten. Wir machen uns für ein kollektives Pflichtsystem stark, das die Länder zusammen mit der Versicherungswirtschaft bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Wer eine private Elementarschadenversicherung hat, wird von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit. So entsteht für alle ein Handlungsdruck: Versicherte versuchen, eine möglichst gute und günstige private Absicherung zu bekommen, um vom Zuschlag befreit zu sein. Länder und Kommunen bieten möglichst gut versicherbares Bauland an und organisieren gleichzeitig eine kollektive Absicherung mit den Versicherern. Diese schließlich haben einen Anreiz, gute Absicherung für private Kunden anzubieten und vernünftigen kollektiven Schutz über die Länder umzusetzen.“
Seite 1 Quo vadis, Elementarschadenversicherung?
Seite 2 Lars Gatschke, Referent im Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband
Seite 3 Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
Seite 4 Anja Käfer-Rohrbach, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
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