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22. Februar 2024
Provisionsverbot im Bundestag: Die Branche im Clinch mit der Politik
Provisionsverbot im Bundestag: Die Branche im Clinch mit der Politik

Provisionsverbot im Bundestag: Die Branche im Clinch mit der Politik

Am Mittwoch fand eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zur EU-Kleinanlegerstrategie statt. Anwesend bei der Diskussion, in der es auch um das Thema Provisionsverbot ging, waren u. a. der BVK, der BVI, der GDV und auch die ING.

Das Thema Provisionsverbot lässt sich dieser Tage wieder häufiger blicken – dieses Mal auch im politischen Berlin. Denn dort fand am Mittwoch, 21.02.2024, eine öffentliche Anhörung zur EU-Kleinanlegerstrategie statt. Die Bundestagsfraktionen luden zur Anhörung verschiedene Ökonomen ein, um über diverse Fragestellungen aus der Strategie zu diskutieren. Schwerpunktmäßig ging es um ein Provisionsverbot für Banken und Versicherungen bei beratungsfreien Anlagen. Es kam jedoch auch zur Sprache, wie dieses „partielle Provisionsverbot“ bspw. Versicherungsmakler betreffen könnte.

Der Deutsche Bundestag hat in seinem Newsletter „heute im bundestag“ die Debatte zusammengefasst und auch die Teilnehmer veröffentlichten bereits im Vorfeld ihre Stellungnahmen, die sie am Mittwoch in Berlin äußerten. Einigkeit herrschte bei der Diskussion unter den Ökonomen gewiss keine.

Provisionsverbot soll Ertrag für Kleinanleger steigern

Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Uni Regensburg, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war, verwies auf Studien, denen zufolge insbesondere Sparer mit kleinen und mittleren Einkommen von einer Regulierung der Provisionen im Finanzvertrieb profitieren würden, und nannte eine Ertragserhöhung von 2%. Ein marktwirtschaftlicher Ansatz werde „immer ein Provisionsverbot begünstigen“, so Sebastian.

Auch die Vertreterin der EU-Kommission, Dr. Andrea Liesenfeld, teilte diese Sicht. Die Kosten in Deutschland seien derzeit höher als in anderen Ländern, in denen bereits ein Provisionsverbot bestehe. Als Positivbeispiele wurden hier die Niederlande und das Vereinigte Königreich genannt: „Das Provisionsverbot führt zu niedrigeren Kosten und damit zu höheren Renditen für den Kleinanleger“, hieß es von der EU-Kommission.

Keine höheren Renditen, günstigere Angebote

Doch genau hier setzt der Widerspruch mehrerer Diskussionsteilnehmer an. Der Fondsverband BVI führte seinerseits eine eigene Studie an, die zeigen soll, dass ein Provisionsverbot nicht zu höheren Renditen für Privatanleger führe und sogar verhindere, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. Die Studie fertigte der BVI aus Basis öffentlich verfügbarerer Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde zur Entwicklung des Geldvermögens im Zeitraum von Anfang 1999 bis 2023 an.

Zwar begrüßt der BVI in seiner Stellungnahme die Intention der EU-Kommission, die Beteiligung der Kleinanleger an den Kapitalmärkten zu stärken. Doch der Vorschlag der Kommission weise inhaltlich erhebliche Schwächen auf, sei in weiten Teilen unverhältnismäßig und vielfach auch ungeeignet, die genannten Ziele zu erreichen – teilweise wirke er sogar kontraproduktiv. So kritisiert der BVI auch das vorgeschlagene Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft. Denn in diesem seien keine relevanten Interessenkonflikte zu befürchten.

ING gegen Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft

Primär beeinträchtigt durch ein Provisionsverbot beim beratungsfreien Geschäft gelten Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital, da deren Geschäftsmodell zu einem großen Teil auf Einnahmen daraus basiert – es nennt sich auch „Payment for order flow“. Gerne vergessen wird dabei jedoch, dass auch Direktbanken wie die ING kostenlose Sparpläne auf börsengehandelte Indexfonds (ETFs) anbietet, die von Kunden in der Regel ohne jegliche Beratung genutzt werden.

Da verwundert es wohl nur bedingt, dass auch die Frankfurter Bank nicht viel vom Provisionsverbot für beratungsfreie Produkte hält und im Bundestag auf ebensolche ETFs verwies. Diese seien besonders günstig und für Anleger leicht zu verstehen. Der ING-Vertreter erläuterte, dass das Angebot von kostengünstigen ETFs „in Deutschland einzigartig“ sei und breite Bevölkerungsschichten über sie Zugang zum Kapitalmarkt fänden.

Das sagen BVK und GDV

Im Vorfeld zur Anhörung hatte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), AssCompact bereits die Pläne für Mittwoch erläutert, teilgenommen hat letztlich jedoch BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. Dieser schloss sich dem BVI und der ING an, begrüßte, dass „ein generelles Provisionsverbot vom Tisch“ sei, lehnte aber auch ein teilweises Provisionsverbot ab. Denn auch auf den Märkten, auf denen Beratung nicht über Provisionen im Vertrieb, sondern über fixe Honorare stattfände, gebe es Intransparenz – bspw. im Bereich der juristischen Beratung.

Wie der Stellungnahme des BVK jedoch zu entnehmen ist, sprach Eichele sich für mehr Rechtssicherheit im Artikel 30 Abs. 5 der EU-Kleinanlegerstrategie aus. Hier brauche es eine dringende Klarstellung, um „unnötige Diskussionen in diesem Bereich“ zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) macht sich derweil in seiner Stellungnahme für die Koexistenz der Vergütungsmodelle stark. Zurzeit hätten die Menschen die Wahl, ob sie Versicherungen direkt beim Versicherer kaufen, Honorare an einen Berater zahlen oder die Vergütung des Vermittlers dem Versicherer überlassen. Diese Wahlmöglichkeit solle erhalten bleiben, denn ein partielles Provisionsverbot würde europaweit dazu führen, dass unabhängige Beratung nur noch gewährt werden kann, wenn der Kunde sie aus der eigenen Tasche bezahlt. Die Praxis, so der GDV, zeige jedoch, dass große Teile der Bevölkerung dazu nicht in der Lage oder nicht gewillt seien. Das partielle Verbot würde den Zugang zu unabhängiger Beratung also erschweren.

So geht es weiter

Wie sich die Debatte um ein Provisionsverbot und die EU-Kleinanlegerstrategie weiterentwickelt, ist noch nicht sicher. Am 20.03.2024 gibt es eine Abstimmung über die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments zur EU-Kleinanlegerstrategie. Laut GDV strebe die belgische Ratspräsidentschaft an, noch vor Ende ihrer Amtszeit eine sogenannte „Allgemeine Ausrichtung“ im Rat zu erreichen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass vor den Europawahlen noch genügend Zeit für Trilogverhandlungen bleibt. (mki)

Bild: © Photocreo Bednarek – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 23. Februar 2024 - 10:59

....brachte in A, CH, NL doppelte Renten für alle. Dort wurden diese Privilegien 2005 wegen Unfinanzierbarkeit,  abgeschafft. Man hat heute noch Probleme die Kosten für Beamte zu  finanzieren. Die Lobby der Beamten im Bundestag, 55% 85% Akademiker, blockt Änderungen gnadenlos ab. Beamte sorgen  für mehr Bürokratie, sind gegen Migrationsgesetze-könnten ja auch Spitzenleute aus dem Ausland an die gewohnten Pfründe kommen, verhindern Digitales, weil mit Enter auf die Steuer ID sofort Zuwendungen aller Art, Maskendeals, auf einen Blick erkennbar wären. Die internationale Konkurrenz belächelt diese Rückwärtsentwicklung. Jetzt noch Waffenförderung anstelle Kindergärten und Infrastruktur, Bösekultur anstatt Freunden in aller WELT, WIR SIND DIE GUTEN. Weiter so ins Elend....Allein mit Zentralerfassung aller Daten, würden 40% aller Beamten hinfällig und man hätte immer alle Daten, Statistiken in Echtzeit und KORREKT, die Basis jeder guten Politik, ganz ohne Beamten und Politikerpolemik.