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10. August 2023
Ombudsstelle Investmentfonds meldet mehr Eingaben 2022
Ombudsstelle Investmentfonds meldet mehr Eingaben 2022

Ombudsstelle Investmentfonds meldet mehr Eingaben 2022

Die Ombudsstelle für Investmentfonds, die vom Fondsverband BVI betrieben wird, hat ihren Jahresbericht für 2022 veröffentlicht. Die Eingaben von Verbrauchern waren im vergangenen Jahr immer noch gering, sie sind allerdings im Vergleich zum Vorjahr 2021 gestiegen.

Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und kümmert sich im Kern um Streitfragen über Fondsprodukte und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Sie wird vom Fondsverband BVI betrieben und prüft Verbraucherbeschwerden in seiner Zuständigkeit u. a. für offene und geschlossene Fonds, Altersvorsorge und Depotführung unabhängig wie ein staatliches Gericht nach Recht und Gesetz. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann er verpflichtend gegenüber einem Unternehmen entscheiden, wenn es nicht um grundsätzliche Fragen geht.

Für das Jahr 2022 wurde nun der Jahresbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds veröffentlicht. Insgesamt sind die Beschwerden, wie auch in den Vorjahren, weiterhin gering, relativ betrachtet sind sie allerdings gestiegen.

Jahresbericht 2022 der Ombudsstelle für Investmentfonds

Vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 gingen bei der Ombudsstelle 112 Eingaben ein. Dies entspricht einem Zuwachs der Verbraucherkontakte um gut 35% gegenüber 2021 – da waren es 83. Die Erhöhung der Eingangszahlen seien laut Jahresbericht im Wesentlichen auf Schlichtungsanträge zurückzuführen, mit denen ein Rechtsanwalt für 23 Verbraucherinnen und Verbraucher Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsbeteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds geltend gemacht.

13 Eingaben konnte die Ombudsstelle mangels Zuständigkeit nicht bearbeiten. Diese Eingaben betrafen Unternehmen, die nicht am Verfahren der Ombudsstelle teilnehmen und/oder Sachverhalte abseits des Fondsgeschäfts nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. In 22 Fällen stellten Verbraucher weiterhin keinen Schlichtungsantrag, sondern nur allgemeine Anfragen. Die Ombudsstelle war hiernach für 77 aller Eingaben zuständig.

Sachthemen

Das klassische Fondsgeschäft, also die Verwaltung von offenen Fonds, war mit 7,79% dieser 77 Eingaben nur in geringem Maß von Verbraucherbeschwerden betroffen – wie auch in den Vorjahren. Mit 36,36% gab es die meisten Eingaben zu geschlossenen Fonds, gefolgt von Eingaben zu fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester) und zur Depotführung im Zusammenhang mit Fondsanlagen.

Alle Eingaben bearbeitet

Von den 77 Eingaben konnten alle bis Redaktionsschluss des Jahresberichts am 30.06.2023 bearbeitet werden. In 16 Fällen konnte die Ombudsstelle bereits im Dialog mit den Unternehmen befrieden und damit 20,8% der Streitigkeiten ohne einen Schlichtungsspruch bzw. -vorschlag einer Lösung zuführen. Die Unternehmen haben dabei den Verbraucherbegehren in zwölf Fällen vollständig entsprochen, in einem Fall konnten die Parteien eine Einigung erzielen und in drei Fällen konnte die Streitigkeit geklärt werden, indem Verbrauchern der streitgegenständliche Sachverhalt nachvollziehbar erläutert und ein aufgekommenes Missverständnis aus dem Weg geräumt wurde.

In 47 Fällen hat der Ombudsmann Schlichtungsvorschläge erlassen. Hiervon ergingen vier zugunsten der Verbraucher, die in allen Fällen zu einer Einigung führten. In den übrigen 43 Fällen erwiesen sich die Schlichtungsanträge als unbegründet. Gleichwohl hat ein Verbraucher den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns zu seinen Lasten akzeptiert. Die Unternehmen haben die Schlichtungsvorschläge zu 100% akzeptiert.

Fazit

Im Ergebnis haben die Ombudsverfahren 2022 in 27,3% der Fälle zu einer einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten geführt, soweit es um Eingaben ging, für die die Ombudsstelle zuständig war. Verbraucher hatten hierbei in 26% der Fälle Erfolg. Der Ombudsmann konnte ihrem Schlichtungsantrag ganz oder teilweise stattgeben oder das Unternehmen hat diesem bereits im Vorverfahren ganz oder teilweise entsprochen. Zudem haben sich 1,3% der Verbraucher trotz eines Schlichtungsvorschlags zu ihren Lasten mit dem Unternehmen geeinigt. 55,8% der Schlichtungsanträge waren unbegründet.

Weitere Informationen zum Jahresbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds gibt es hier. (mki)

Bild: © Sebastian – stock.adobe.com