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24. November 2017
Nicht wenige Versicherungsmakler sind auch 34f- und 34i-Inhaber

Nicht wenige Versicherungsmakler sind auch 34f- und 34i-Inhaber

Laut AfW-Vermittlerbarometer hat fast die Hälfte der Versicherungsmakler eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f. Niedriger, aber dennoch bedeutsam, ist der Anteil derer, die Immobiliardarlehen vermitteln dürfen.

Ob ein Versicherungsmakler neben dem § 34d auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f oder § 34i hat, sagt noch nicht viel darüber aus, wie viele Fonds oder Darlehen er tatsächlich vermittelt. Ein Abgleich ist dennoch interessant, und den hat der AfW-Verband in seinem aktuellen Vermittlerbarometer gemacht. Die Ergebnisse lassen sich dabei wiederum nicht genau an der Statistik der DIHK nachlesen, liefern aber eine Tendenz. Am 10. AfW-Vermittlerbarometer hatten sich 1.600 Vermittler beteiligt, 22% davon sind AfW-Mitglieder.

Laut Befragung haben 46% der Versicherungsmakler auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f. Von den anderen 52% sind 18% bereits Tippgeber für Investmentlösungen, für die sie selbst keine Zulassung haben. Und immerhin 35% von ihnen können sich vorstellen, als Tippgeber zu fungieren.

Andersherum gefragt, gaben 93% der 34f-Inhaber an, auch die Erlaubnis nach § 34d zu haben. Der Großteil der Vermittler, so scheint es, nehmen also den Einstieg über das Versicherungsgeschäft.

Über ein Drittel haben 34i-Erlaubnis

Immerhin 35% gaben in der Befragung an, sich auch die Erlaubnis nach § 34i geholt zu haben. Dort sind die Immobiliardarlehensvermittler reguliert. Wer Immobiliendarlehen vermitteln will, muss seit März 2016 eine Genehmigung haben. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der die Ergebnisse vor Kurzem auf dem AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin vorstellte, merkte an, dass der hohe Makleranteil mit 34i-Erlaubnis selbst die Industrie- und Handelskammern überrascht habe. Insgesamt sind laut Vermittlerregister mit Stand 01.10.2017 etwas mehr als 49.119 Immobiliardarlehensvermittler gelistet. (bh)