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11. Oktober 2024
Neuer PKV-Ombudsmann berufen
Neuer PKV-Ombudsmann berufen

Neuer PKV-Ombudsmann berufen

Der Bundessozialgerichtspräsident a.D. Prof. Dr. Rainer Schlegel wird ab November neuer PKV-Ombudsmann. Der 66-jährige Jurist folgt auf Heinz Lanfermann, der im Juni nach rund zehnjähriger Amtstätigkeit verstorben ist. Übergangsweise nimmt Dr. Wilhelm Schluckebier die Funktion wahr.

Der Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung hat Prof. Dr. Rainer Schlegel mit Wirkung zum 01.11.2024 zum neuen Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ernannt. Der 66-jährige Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts. Zuvor diente er unter anderem als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 

Prof. Dr. Schlegel tritt als PKV-Ombudsmann die Nachfolge von Heinz Lanfermann an, der im Juni nach rund zehnjähriger Amtstätigkeit verstorben ist. Zwischenzeitlich erfüllt Dr. Wilhelm Schluckebier die Aufgaben als Streitschlichter für die Private Kranken- und Pflegeversicherung.

Beim PKV-Ombudsmann handelt es sich um eine Schlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Zuständigkeit umfasst Angelegenheiten der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt unabhängig und ohne Weisungen sowie für die Beschwerdeführer kostenlos, wie der PKV-Verband hierzu mitteilt.

Im vergangenen Jahr gingen 5.415 Schlichtungsanträge beim PKV-Ombudsmann ein. Das waren über 1.000 weniger als im Jahr 2022, als sich das Antragsaufkommen auf 6.429 belaufen hatte. Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann zuständig ist, liege der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei rund 0,01%, so der PKV-Verband. (tik)

Bild: © PKV-Verband