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2. September 2013
Neuer Branchenstandard für Produktinformationsblätter

Neuer Branchenstandard für Produktinformationsblätter

Die Fix-Kupon-Anleihe wird zur Festzinsanleihe, aus dem Agio wird ein Ausgabeaufschlag und der Indexdisclaimer soll möglichst gar nicht mehr genannt werden. Das sieht das Glossar vor, das kreditwirtschaftliche Verbände zusammen mit Anleger- und Verbraucherschutzorganisationen sowie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet und heute veröffentlicht haben.

Im Auftrag der kreditwirtschaftlichen Verbände hat ein Fachinstitut 340 Produktinformationsblätter der verschiedenen Produktgattungen – darunter Aktien, Anleihen, Zertifikate, Pfandbriefe – untersucht und zunächst potenziell schwierige Begriffe identifiziert. In einer Arbeitsgruppe der Deutschen Kreditwirtschaft mit Beteiligung des Deutschen Derivate Verbandes (DDV), des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sowie dem BMELV wurden dann in mehreren Arbeitsschritten wichtige Begriffe herausgefiltert, die vereinfacht, vereinheitlicht oder zukünftig nicht mehr verwendet werden sollen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die Arbeit der Gruppe aktiv begleitet.

Zur Überprüfung der Verständlichkeit der vorgeschlagenen Erläuterungen hat das Institut qualitative Tests mit Probanden durchgeführt. Im Ergebnis wurden 66 standardisierte Begriffserläuterungen entwickelt, 61 künftig von den Emittenten zu erklärende Begriffe festgelegt und 131 Begriffe herausgefiltert, die in der Regel vom Emittenten nicht mehr zu verwenden sind.

Produktinformationsblätter für Wertpapiere gibt es seit dem Jahr 2010, zunächst im Rahmen einer Selbstverpflichtung durch die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und seit Mitte 2011 auch auf gesetzlicher Basis. Das Glossar enthält keine rechtlich bindenden Vorgaben, sondern lediglich Empfehlungen und Formulierungsvorschläge. Das Glossar bezieht sich ausschließlich auf die Gestaltung von PIBs gemäß § 31 Abs. 3 a Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die kreditwirtschaftlichen Verbände werden ihren Mitgliedern empfehlen, die Vorgaben des Glossars für die sprachliche Verständlichkeit von Produktinformationsblättern bis zum 01.12.2013 umzusetzen. Der Finanz- und Vermögensberater MLP setzt den „neuen Branchenstandard“ bereits zum 03.09.2013 um, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung des Unternehmens heißt.

Das Glossar kann hier abgerufen werden. Die kreditwirtschaftlichen Verbände nehmen Anregungen zu diesem Glossar unter pib@die-deutsche-kreditwirtschaft.de entgegen.