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11. Dezember 2024
Neue Regelungen für Betriebe ab 2025
Neue Regelungen für Betriebe ab 2025

Neue Regelungen für Betriebe ab 2025

Ab 2025 treten zahlreiche Neuerungen für Unternehmen in Kraft: Die E-Rechnung wird Pflicht, der Mindestlohn steigt und Sozialversicherungsgrenzen ändern sich. Auch bei Postlaufzeiten, Aufbewahrungsfristen, Photovoltaik-Steuern und Ladeinfrastruktur gibt es wichtige Änderungen.

   
Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Der Mindestlohn steigt 2025 von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 40 Cent höher als 2024. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Für sie erhöht sich damit die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat. Auf's Jahr gerechnet bedeutet dies 6.672 Euro. <p><i>[Bild: © Yvonne Weis – stock.adobe.com]</i>
Mindestlohn steigt
Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Der Mindestlohn steigt 2025 von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 40 Cent höher als 2024. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Für sie erhöht sich damit die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat. Auf's Jahr gerechnet bedeutet dies 6.672 Euro.

[Bild: © Yvonne Weis – stock.adobe.com]

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