Eintrag ins Vermittlerregister und VSH-Pflicht
Vermittler, die eine Erlaubnis nach § 34k GewO beantragen, müssen sich ins Vermittlerregister der IHK eintragen lassen. Zudem ist zu erwarten, dass eine verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) eingeführt wird. Während für 34c-Vermittler bisher keine gesetzliche Pflicht zur VSH bestand, dürfte dies für den 34k verpflichtend werden, bestehende Deckungen bestehender Policen anzupassen. Viele Portale und Maklerpools forderten jedoch schon länger auch den Nachweis einer VSH für 34c-Kreditvermittler, sodass der Vermittler so oder so gezwungen ist, hier für entsprechende Deckung zu sorgen. Auch im eigenen Interesse. Die Schadenquoten waren in der Vergangenheit schon marginal, die Beiträge dürften nicht relevant ins Gewicht fallen. Vielleicht bieten es einige Gesellschaften auch ganz kostenfrei zusätzlich an.
Weiterbildungspflicht in Diskussion
Ob eine regelmäßige Weiterbildungspflicht eingeführt wird, ist aktuell noch offen. Die Branchenverbände und zuständigen Stellen diskutieren diese Frage. Für den 34d gibt es heute schon eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr und für den 34c für Immobilienmakler und WEG-Verwalter von 20 Stunden in drei Jahren, allerdings nicht für den 34c für Kredite.
Fazit: aktuell noch kein Handlungsbedarf für Vermittler
Da keine Übergangsregelung nach dem 20.11.2026 besteht, sollten sich betroffene Vermittler frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Aktuell ist jedoch noch nichts beschlossen und auch noch keine endgültigen Informationen geschweige denn Prüfungstermine der IHK für die Sachkundeprüfung verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass es analog zum 34i für die Sachkundeprüfung monatliche Termine bei verschiedenen IHKs bundesweit geben wird zu einem Preis von 170 bis 200 Euro (ohne mündliche Teilprüfung). Die Erlaubnisbeantragung dürfte je nach Erlaubnisbehörde mit ca. 300 Euro zu Buche schlagen und die Eintragung ins Vermittlerregister der IHK mit rund 15 Euro. Es bleibt zu hoffen, dass die Zuständigkeit der Erlaubnisbehörde dieses Mal zentral auf die IHK gelegt wird und nicht je nach Bundesland unterschiedlich geregelt wird, allerdings ist zu erwarten, dass es leider wieder je nach Bundesland unterschiedlich geregelt werden wird.
In Kürze – die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Neue Erlaubnis § 34k Kredite: Beschluss bis 20.11.2025, verpflichtend ab 20.11.2026
- Keine Übergangsregelung über den 20.11.2026 hinaus
- Keine Alte-Hasen-Regelung – jeder Vermittler und betroffene Mitarbeiter muss die Sachkunde nachweisen
- Sachkundeprüfung: nur schriftliche Multiple-Choice-Prüfung (50% richtig zum Bestehen) für Personen mit Sachkunde nach § 34d, § 34i oder § 34f
- Ausnahmen von der Sachkundeprüfung: Bestimmte abgeschlossene Berufsqualifikationen
- Weiterbildungspflicht: Noch in Diskussion
- Abgrenzung zu 34k und 34c Kredite: Verbraucher: §34k / Firmen: §34c
- Eintragung ins Vermittlerregister bei der IHK erforderlich
- VSH-Pflicht: Bisher nicht für §34c Kredite vorgeschrieben, künftig für § 34k verpflichtend
- EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Bereits beschlossen, nun Umsetzung in nationales Recht
Noch nicht final beschlossen
Wichtig: Alle Informationen sind noch nicht final beschlossen, einige Details basieren auf Erfahrungen vergangener Umsetzungen und sind auf die aktuelle Novellierung übertragen worden. Es kann sich noch viel ändern.
Über den Autor
Der 35-jährige Philipp Scharp ist Geschäftsführer der Immotege GmbH, einem Meta-Finanzierungsportal mit bundesweit 600 angeschlossenen Finanzierungsvermittlern, das ähnlich einem Allfinanzmaklerpool, jedoch mit Schwerpunkt auf Finanzierungsvermittler agiert und Zugang zu verschiedenen Finanzierungsportalen und Maklerpools zu vergünstigen Bedingungen und mit zusätzlichem Support bereitstellt.
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