Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat sein erstes Rating für das Jahr 2025 vorgelegt. Zum Jahreswechsel haben die Experten rund 4.000 Tarifkombinationen in der privaten Krankenvollversicherung (PKV) untersucht. Die Tarife sind in zwei verschiedene Kategorien unterteilt: Zum einen haben Analysten Tarifkombinationen ausgewertet, die allen PKV-Berechtigten sowie speziellen Berufsgruppen zugänglich sind, zum anderen individuelle Tarifangebote für Beamte. Erstmalig sind dieses Jahr alle Ergebnisse nicht nur über die Vergleichssoftware M&M Office zugänglich, sondern auch auf der Webseite des Analysehauses.
Fokus wandert von digitalen Gesundheitsanwendungen zu Hochleistungstarifen
Im aktuellen Jahrgang haben die Experten eine Zunahme von sogenannten „Premiumtarifen“ festgestellt, schreibt MORGEN & MORGEN. Diese neuen, noch hochwertigeren Premiumtarife ergänzen teilweise aktuelle Tarife, manchmal ersetzen sie aber auch bisherige Hochleistungstarife. Alle setzen auf vollumfängliche Leistungen. Das sei vor allem im Bereich Zahnersatz zu beobachten, wo drei Anbieter rund 20 Tarife im Portfolio haben, die die Kosten für Zahnersatz zu 100% übernehmen. Preislich fallen diese Tarife dabei „nicht besonders unangenehm auf“, schreiben die Experten. Je nach Selbstbehalt liegen sie zwar teilweise bei über 900 Euro im Moment, aber immer noch unter dem aktuellen GKV-Höchstbeitragssatz von 1.175 Euro.
„Die neuen PKV-Premiumtarife überbieten sich regelrecht und weitere Tarife werden erwartet“, kommentiert Thorsten Bohrmann, Senior Analyst bei MORGEN & MORGEN. Damit verlagere sich der Wettbewerb in der PKV-Vollversicherung zunehmend auf diesen Bereich. Digitale Gesundheitsanwendungen, die zuvor oft im Mittelpunkt standen, gelten inzwischen als Standard, so die Experten.
Mindestkritierien für Höchstbewertung
Grundlage des Ratings bilden 60 Leistungsfragen, die Sachverhalte und Produkteigenschaften beurteilen, die als wesentlich für die Bedingungsqualität der Produkte anzusehen seien.
Um die beiden höchsten Bewertungsstufen von vier oder fünf Sternen zu erhalten, müssen die Tarife bestimmte Mindestkriterien vollständig oder teilweise erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass der Tarif im ambulanten und stationären Bereich über die Regelhöchstsätze und Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus leistet. Auch die Chefarztbehandlung und eine bessere Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer sowie die Erstattung von Prothese, Brücken, Kronen, Implantaten und Inlays gehören zu den für eine Höchstbewertung erforderlichen Mindestkriterien (siehe Grafik).
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