Kundenfreundliche Perspektive
Laut MORGEN & MORGEN bringt die stabilisierte Lage am Kapitalmarkt positive Veränderungen für Versicherungsnehmer. Neben höheren Überschussbeteiligungen dürfen Versicherer nun wieder mehr Garantien aussprechen. Erstmals seit über 30 Jahren wurde der Höchstrechnungszins 2025 wieder angehoben – von 0,25% auf 100%. Das bedeutet, dass Versicherer in ihren Tarifen einen Rechnungszins von 1,00% verwenden dürfen, wodurch höhere Garantien möglich werden. In den meisten Neugeschäftstarifen wird dieser Zins von 1,00% als Garantiezins genutzt. Dadurch können auch bestimmte Tarife wieder angeboten werden, die übergangsweise eingestellt werden mussten, da die erforderlichen Garantien zuvor nicht darstellbar waren, beispielsweise Riester-Tarife.
Anders als bei vergangenen Senkungen des Höchstrechnungszinses sind Versicherer jedoch nicht verpflichtet, die Erhöhung mitzugehen. Es kann, so MORGEN & MORGEN, auch Tarife geben, bei denen weiterhin niedrigere Rechnungszinsen verwendet werden. Dies kommt vereinzelt im Bereich der Biometrie-Produkte vor. In der Altersvorsorge hingegen steht das Ziel im Vordergrund, den Kunden möglichst hohe Garantien zu bieten.
Langfristig gesehen sind die gestiegenen Zinsen ein gutes Zeichen für Versicherungsnehmer, erläutert das Analysehaus. Der Kapitalmarkt biete bessere Möglichkeiten für die Neu- und Wiederanlage, wodurch eine höhere laufende Verzinsung der Kapitalanlagen erzielt werden könne. Gleichzeitig sinke die Garantiebelastung der Versicherer, da die Zuführungen zur Zinszusatzreserve nicht mehr erforderlich seien. Das schrittweise Abschmelzen dieser Reserve führe zudem zu zusätzlichen Erträgen, was mehr Spielraum für eine langfristig höhere Überschussbeteiligung schaffe.
Ob und in welchem Umfang Versicherer ihre Überschussbeteiligungen sowie die Rechnungszinsen im Neugeschäft anpassen, hänge jedoch von verschiedenen individuellen Faktoren wie der Garantiebelastung des Bestandes, der Struktur der Kapitalanlage und der Geschäftspolitik des Versicherers ab. „Die Festlegung der Überschussbeteiligung ist eine sehr individuelle Entscheidung. Derzeit beobachten wir einen stabilen Markt, der Versicherte an der positiven Entwicklung teilhaben lässt und wieder attraktive Produkte ermöglicht“, fasst Thorsten Saal die Untersuchung zusammen. (mki)
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