Das Bundesministerium der Justiz hat am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2028 verlängern können. Ohne Verlängerung würden die Regeln zur Mietpreisbremse zum 31.12.2025 keine Anwendung mehr finden.
Mit der Mietpreisbremse soll der Anstieg von Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamt werden. Die Regel wurde 2015 als vorübergehende Maßnahme eingeführt. Sie besagt, dass bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Neubauwohnungen und frisch sanierte Wohnungen sind nicht von der Mietpreisbremse betroffen. Zudem gilt sie nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt hat.
Höhere Anforderungen an Länder
Mit dem jetzigen Entwurf sollen an die Begründung einer Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse höhere Anforderungen gestellt werden als bislang: Wenn Landesregierungen die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet zum wiederholten Male zur Anwendung bringen wollen, sollen sie künftig darlegen müssen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, damit der Wohnungsmarkt in dem betreffenden Gebiet weniger angespannt ist, und warum die Anwendung der Mietpreisbremse dennoch weiterhin erforderlich ist. Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält.
Keine Lösung für Wohnungsknappheit
Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärt hierzu: „Die hohen Mieten in unseren Städten sind Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnungsknappheit nicht – und sie wird auch das Problem der hohen Mieten nicht nachhaltig lösen. Sie kann allenfalls einen Beitrag leisten, den Anstieg der Mietpreise für einen Übergangszeitraum zu strecken.“ Das Ministerium setzt die Verlängerung der Mietpreisbremse aufgrund der Vereinbarung im Koalitionsvertrag um. Bis zum 06.12.2024 können Parteien, Verbände und interessierte Kreise ihre Stellungnahme abgeben. Der Entwurf ist hier abrufbar. (bh)
Bild: © Tatjana Balzer – stock.adobe.com
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