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13. Juli 2023
Mehr Wärmepumpen: Ansprüche an Wohngebäudeversicherung
Mehr Wärmepumpen: Ansprüche an Wohngebäudeversicherung

Mehr Wärmepumpen: Ansprüche an Wohngebäudeversicherung

Eine Wärmepumpe gilt als umweltfreundliche Heizungsalternative. Bei der Energiewende im Gebäudesektor kommt ihr daher eine große Bedeutung zu. Doch der Einbau einer Wärmepumpe geht für Immobilienbesitzer mit neuen Risiken einher. Was bedeutet ihre Installation also für den Versicherungsschutz?

Ein Artikel von Maren Lenzen, Expertin für Themenrecherche und Informationsvermittlung bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung

Die Energiewende kommt nicht nur – sie ist schon in vollem Gange. Gesellschaft und Wirtschaft sollen zukünftig dauerhaft mit Energie aus regenerativen Quellen versorgt werden. Immobilienbesitzer stehen dabei gerade im Fokus der Politik, Stichwort: Klimapaket. Da der Anteil des Gebäudesektors am CO₂-Ausstoß in Deutschland laut Umweltbundesamt (UBA) mit rund 15% relativ hoch ist, liegt hier einer der Hebel zur Senkung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen.

Energiewende für Immobilienbesitzer

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, eines Balkonkraftwerks oder einer Wärmepumpe ist in Zeiten der Energiewende für viele Immobilienbesitzer ein hochaktuelles Thema. Die Bundesregierung formulierte eine Wärmepumpen-Offensive mit einer Wegmarke von 500.000 installierten Anlagen im Jahr 2024. Bis zum Jahr 2030 soll der Wärmepumpenbestand dann sogar von 1,4 Millionen auf 6 Millionen Geräte ansteigen.

Von langen Lieferzeiten und hohen Anschaffungskosten blieben viele Hausbesitzer im letzten Jahr unbeeindruckt. Im Jahr 2022 wurden laut Bundesverband Wärmepumpe 238.000 Geräte verkauft, vorwiegend Luft-Wasser-Wärmepumpen. Dies entspricht einer Absatzsteigerung von 53% im Vergleich zu 2021. Im ersten Quartal 2023 stiegen die Verkaufszahlen für Wärmepumpen um 111% gegenüber dem Vorjahresquartal auf 96.500 Einheiten, so der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH).

Laut Statistischem Bundesamt steigt die Zahl der Wärmepumpen vor allem in Neubauten: In rund der Hälfte (50,6%) der neu erbauten Wohngebäude wurde bereits im Jahr 2021 eine Wärmepumpe als primäre Heizenergiequelle eingesetzt. Im Jahr 2016 waren es erst 31,8%. Insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern fällt die Wahl auf die Heizoption Wärmepumpe (53,9%) – bei im Jahr 2021 fertiggestellten Mehrfamilienhäusern war es ein knappes Drittel.

Was kostet eine Wärmepumpe?

Die Kosten für Wärmepumpen variieren stark je nach Typ, Größe, Hersteller und ob es sich um eine Neuinstallation oder einen Austausch handelt. Die Preise für Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen in Deutschland in der Regel zwischen 8.000 und 15.000 Euro, einschließlich Installation. Erdwärme- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen kosteten normalerweise zwischen 15.000 und 25.000 Euro, einschließlich der Bohrarbeiten für die Erdwärmesonden. Wasser-Wasser-Wärmepumpen können noch teurer sein.

Wärmepumpe in Wohngebäudeversicherung einschließen

Wärmepumpen sind eine beträchtliche Investition und können bei einem Schaden oder Diebstahl erhebliche Kosten verursachen. Daher suchen immer mehr Immobilieneigentümer nach Möglichkeiten, ihre Investition abzusichern, was zu einer gesteigerten Nachfrage nach entsprechenden Versicherungsprodukten führt.

Bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für einen Neubau mit Wärmepumpe sollten Kunden darauf achten, dass die Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist. Wird eine Wärmepumpe nachträglich eingebaut, sollten Immobilienbesitzer ihren Versicherer informieren und das neue Gerät in den bestehenden Versicherungsschutz integrieren lassen oder auf einen neuen Vertrag umstellen. Eine Beitragsberechnung zum gleitenden Neuwert über eine pauschale Wohnflächenberechnung kann da-bei von Vorteil für den Versicherungsnehmer sein.

Makler sollten daher ein Auge auf bestehende Verträge haben. Denn gerade bei alten Policen kann es sich lohnen, den Versicherungsschutz auf das Thema nachhaltiger Wiederaufbau nach Totalverlust zu überprüfen. Häufig wurden die Policen nämlich zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem es diese Technologien noch gar nicht gab.

Einige Versicherer bieten mittlerweile neue Wohngebäudetarife an, die für Besitzer von Anlagen zur regenerativen Wärme- beziehungsweise Stromerzeugung und Ladestationen für E-Autos attraktiv sind.

Das Schadenpotenzial bei Wärmepumpen-Diebstahl nimmt zu

Wettereinflüsse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Elementarschäden haben das größte Potenzial, Wärmepumpen zu schädigen. Die Fallzahlen der Diebstähle von außen liegenden Wärmepumpen nehmen in letzter Zeit allerdings immer mehr zu, denn die hohen Preise der technischen Anlagen machen sie zu einem attraktiven Ziel für Diebe. Oftmals bleiben Besitzer von Wärmepumpen bei Diebstahl der Geräte auf den Kosten sitzen, da diese Gefahr nicht in ihrer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen ist.

Anders beim Wohngebäudetarif Protect+ der GEV Grundeigentümer-Versicherung: Über die Premium-Linie besteht für Wärmepumpen auf dem Grundstück Versicherungsschutz gegen die vereinbarten Gefahren ebenso wie gegen Diebstahl und mutwillige Beschädigung durch Dritte. Auch einen weiteren wichtigen Punkt sichert die Protect+ ab: Entstehen nach einem Schadenfall an der Anlage zur regenerativen Wärmeerzeugung Mehrkosten infolge erhöhten Energieverbrauchs, tritt die GEV ein. Das Gleiche gilt bei entstandenen Mehrkosten für Fremdenergiebezug bei Ausfall der Wärmeversorgung.

Die neue Versicherungslösung Protect+ der GEV wurde Anfang Mai dieses Jahres eingeführt. Das Produkt ist speziell darauf ausgelegt, den steigenden Ansprüchen an Nachhaltigkeit in der Wohngebäudeversicherung gerecht zu werden. Über das Modul Pro Klima erhalten Immobilieneigentümer etwa Leistungen wie Entschädigungen bei Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall ihrer E-Ladestation, bei Mehrkosten für die Wiederbeschaffung von Heizungsanlagen der höchsten Effizienzklasse und für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Sanierungsmaßnahmen. Und gerade umweltbewusste Kunden können mit diesen Zusatzleistungen gut abgeholt werden – und davon im Schadenfall erheblich profitieren.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2023, S. 42 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Hermann – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Maren Lenzen