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19. November 2022
Mehr als eine Basisvorsorge

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Mehr als eine Basisvorsorge

Mehr als eine Basisvorsorge

Anbieterwechsel beim Rentenübergang

Wer sich angesichts solcher Pluspunkte für eine Basisrente interessiert, dem sei noch empfohlen, bei der Auswahl der Versicherung auf die sogenannte „Open Market Option“ zu achten: Damit können Kundinnen und Kunden beim Übergang in die Rente die Versicherungsgesellschaft wechseln. Leider bieten eine solche, vom Gesetzgeber erlaubte Flexibilität nach wie vor nur wenige Anbieter in der Basisrente; Standard Life ist einer von ihnen.

Dank des erst kürzlich von 0,25% auf 1,25% erhöhten Rentenzinses für Kunden in Deutschland und Österreich ist etwa das Angebot der Standard Life im Marktvergleich deutlich attraktiver geworden. Standard Life steht also den Kundinnen und Kunden langfristig als Partner zur Seite.

Eine Vorsorge für alle Berufstätigen

Die Basisrente ist nicht perfekt, zugegeben: Auszahlungen gibt es erst ab dem 62. Lebensjahr, die Rente ist nicht vererbbar, und sie unterliegt der Versteuerung. Doch die steuerliche Belastung für abhängig Beschäftigte fällt wesentlich geringer aus als während deren Erwerbslebens. Somit profitieren nicht nur Selbstständige, die den Förder­rahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen, von der Basisrente.

Bei Standard Life profitieren Kundinnen und Kunden von einer attraktiven Fondsauswahl, also einem sehr guten Motor für die private Altersvorsorge. Mehr als 100 Fonds aus den wichtigsten Anlageklassen, Regionen und Branchen stehen bei der Fondspolice „Maxxellence Invest“ zur Verfügung – und zwar zu enorm günstigen Fondskosten. Bei Standard Life gibt es nur provisionsfreie Anteilsklassen, sogenannte Clean Share Classes.

Zudem haben alle – ob Angestellter, Freiberufler oder angestellter Unternehmer – die Möglichkeit, sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch den Einschluss der Beitragsbefreiung zu wappnen. Standard Life bietet für solche Fälle an, die monatliche Sparrate mit einer stark vereinfachten Gesundheitserklärung abzusichern.

Fazit: Die Basisrente ist im Gegensatz zur Riester-Rente oder zur betrieblichen Altersversorgung für alle Steuerpflichtigen gedacht. Speziell Selbstständige – denen die Riester-Rente nicht offensteht – sollten diese flexible Form der Altersversorgung nutzen, bildet sie doch eine sinnvolle und staatlich unterstützte Ergänzung bzw. Alternative für die Vorsorge im Alter. Die fondsgebundene Basisrente ist die gesicherte Grundrente für Selbstständige.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2022, S. 30 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Gina Sanders – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Steffen Liebig