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23. Februar 2022
Marktuntersuchungspflicht: Vermittlerverbände helfen weiter
Marktuntersuchungspflicht: Vermittlerverbände helfen weiter

Marktuntersuchungspflicht: Vermittlerverbände helfen weiter

Im sogenannten Verivox-Urteil hat das OLG Karlsruhe rechtskräftig über nähere Bestimmungen zur Marktuntersuchungspflicht von Maklerinnen und Maklern geurteilt. Zur Beseitigung daraus entstandener Unsicherheiten im Vermittlungsalltag haben Vermittlerverbände nun eine Empfehlung veröffentlicht.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (dem sogenannten Verivox-Urteil) vom 22.09.2021 unter anderem nähere Ausführungen dazu gemacht, wann eine ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegen soll und wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten für diesen Fall ausgestaltet sein müssen (AssCompact berichtete). Das Urteil betrifft nicht nur Online-Vergleichsportale wie Verivox oder CHECK24, sondern besitzt allgemeinverbindliche Gültigkeit für alle Versicherungsmaklerinnen und -makler. „Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen. Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, so Martin Klein, Vorstand beim VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V.

Praxisorientierte Hilfestellung seitens der Vermittlerverbände

Um eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben Expertinnen und Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der Verbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und VOTUM Empfehlungen an die Maklerschaft zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt erarbeitet. „Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQ nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth. (as)

Die Empfehlungen können hier über die AfW-Website heruntergeladen werden.

Bild: © DorSteffen – stock.adobe.com