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24. April 2025
Makler alarmiert: GDV-Klausel zu PFAS gefährde Industrieabsicherung

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Makler alarmiert: GDV-Klausel zu PFAS gefährde Industrieabsicherung

Makler alarmiert: GDV-Klausel zu PFAS gefährde Industrieabsicherung

Die neue GDV-Klausel zu PFAS in den Haftpflicht-Musterbedingungen stößt bei Versicherungsmaklern auf Kritik. Sie komme einem Totalausschluss gleich und sei ein Rückschritt. Die Forderung: Versicherer sollen die Klausel nicht in ihre Bedingungen übernehmen.

In der EU treten schrittweise Einschränkungen und Verbote für bestimmte Gruppen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Kraft. Mittelfristig ist ein generelles Verbot geplant. PFAS – auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt – sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie extrem hitze- und kältebeständig. Wegen ihrer potenziellen Gesundheitsrisiken stehen die über 10.000 Verbindungen jedoch seit Jahren in der Kritik.

Die Industrie wehrt sich gegen ein pauschales EU-weites Verbot. Unterstützung erhält die Industrie von Versicherungsmaklern, die sich in dem Zusammenhang gegen pauschale Risikoausschlüsse beim Versicherungsschutz und für Einzelfallprüfungen einsetzen.

GDV fügt Musterbedingungen PFAS-Klausel hinzu

Kürzlich hat der GDV seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine neue Vertragsklausel hinzugefügt. Sie kann bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden. „Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Versicherungsmakler Aon: Absicherung wird massiv erschwert

Bei Versicherungsmaklern stößt die neue Klausel allerdings auf Kritik. Thomas Gahr, Director und Spartenleiter Haftpflicht und Luftfahrt bei Aon Deutschland: „Wir bewerten die neuen unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), PFAS-bezogene Schäden zunächst standardmäßig in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen auszuschließen, kritisch. Denn dies erschwert die Absicherung solcher Schäden für die deutsche Wirtschaft ganz massiv.“

Nicht alle Unternehmen seien in gleichem Maße von PFAS-Risiken betroffen. Die Diskussion über PFAS sollte nicht mit einem pauschalen Ausschluss beginnen, sondern mit einer Analyse des individuellen Risikos. Gahr erklärt: „Aus guten Gründen sehen bisher die meisten Versicherer in Deutschland keine Standard-Ausschlüsse bezüglich PFAS in ihren Policen vor. Stattdessen wurden Einzelfalllösungen für Unternehmen mit signifikanter PFAS-Exposition gesucht. Ein Ausschluss ist dabei nur die letzte Option am Ende der Diskussion.“

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