Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) will Makler besser unterstützen, wenn es um die Beratung und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht. Dies soll insbesondere mithilfe einer neuen Angebotssoftware realisiert werden.
Mit der neuen Angebotssoftware kann die zur BU gehörige Risikoprüfung direkt vor Ort oder auch online durchgeführt werden. Dafür beantworten Makler gemeinsam mit ihren Kunden die in der Angebotssoftware vorgegebenen Risikofragen. In den meisten Fällen kann dann aufgrund der Antworten ein verbindliches Votum über Zusage, Ausschlüsse oder Risikozuschläge direkt eingesehen werden und der Antrag auf Wunsch auch elektronisch abgeschlossen werden, so der Münchner Versicherer.
Vereinfachte Risikoprüfung für bestimmte Alters- und Berufsgruppen
Für jüngere Kunden aus bestimmten Berufsgruppen bietet die Angebotssoftware zusätzlich automatisch eine vereinfachte Risikoprüfung. Hierfür müssen lediglich Geburtsdatum, gewünschte Rentenhöhe, Beruf sowie Körpergröße und -gewicht angegeben werden. Die vereinfachte Risikoprüfung ist für viele Berufe bis zu 1.500 Euro und für zahlreiche naturwissenschaftliche und technische MINT-Berufe bis zu 2.000 Euro Monatsrente möglich, sofern die Kunden maximal 35 Jahre alt sind und Körpergröße und -gewicht im normalen Bereich liegen.
Verbindliches Votum von Auswirkungen bestimmter Risikofaktoren möglich
Der Bearbeitungsstand des Antrags kann von Maklern jederzeit über das Geschäftspartnerportal eingesehen werden. Der Antrag kann auch zwischengespeichert und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Über die Software inSign kann der Antrag online mit dem Kunden geteilt und abgeschlossen werden. Die eigene Beratungsdokumentation kann hier auch integriert werden.
Im Geschäftspartnerportal können Vertriebspartner außerdem die Auswirkungen von Risikofaktoren wie beispielsweise bestimmten Freizeitaktivitäten, vielen Krankheitsbildern oder BMI-Werten eingesehen werden. Auch hierfür erhalten Makler und Kunden auf Wunsch ein verbindliches Votum auf Basis der Angaben und können diese in den Antragsprozess einsteuern.
Persönliche Beratung bei komplexen Fällen weiterhin möglich
„Neben der Möglichkeit, direkt im Beratungsgespräch mit dem Kunden in vielen Fällen ein verbindliches Votum der Risikoprüfung am Point of Sale zu erhalten, unterstützen wir den Prozess auch in der Folge und in den komplizierter gelagerten Fällen noch besser“, sagt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math. So könne wertvolle Beratungszeit in die Kundenbeziehung investiert werden, so Math.
In komplexen Fällen ist die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs mit Risikoprüfern in der LV 1871 weiterhin gegeben. (js)
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