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10. Juli 2024
LV 1871 stellt Neuerungen in Bestattungs- und Erbvorsorge vor

LV 1871 stellt Neuerungen in Bestattungs- und Erbvorsorge vor

Die LV 1871 hat Änderungen in ihrer Bestattungs- und Erbvorsorge bekannt gegeben. In der Bestattungsvorsorge bietet der Versicherer seit Juli einen neuen Premiumtarif an. Die überarbeitete Erbvorsorge bietet unter anderem höhere Versicherungssummen.

Die meisten Menschen sprechen nicht gerne über den Tod. Doch vor allem in Hinblick auf die Vorsorge der Hinterbliebenen ist es ein wichtiges Thema, bei dem sich vorausschauendes Planen lohnt. Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München hat daher kürzlich Neuerungen in ihrer Bestattungs- und Erbvorsorge vorgestellt.

Künftig drei Tarifvarianten in der Bestattungsvorsorge

In der Bestattungsvorsorge bietet der Versicherungsverein künftig drei Tarifvarianten an. Neben den Varianten Comfort (bisher Sterbegeld) und Comfort Plus (bisher Sterbegeld Plus) ist sie seit Anfang Juli zusätzlich in der Variante Premium erhältlich. Die neue Tarifvariante enthält zusätzlich zur Erbrechtsberatung die Kostenübernahme für die Überführung aus dem Ausland, eine zusätzliche Leistung bei Unfalltod sowie eine Kinder- und Enkel-Mitversicherung.

Alle drei Tarifoptionen sind bis zum Eintrittsalter von 90 Jahren gegen laufenden Zahlbeitrag sowie künftig auch gegen Einmalbeitrag abschließbar. Der Einmalbeitrag erlaubt eine Absicherung bis ins hohe Alter von 95 Jahren, so das Unternehmen. Neben einer flexiblen Wahl des Beitragsendalters von einem zusätzlichen Sofortschutz bei Unfalltod gibt es eine optionale Beitragsdynamik von 3% und Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten. Weitere Neuerungen umfassen eine Optimierung der Staffelungsregelung, höhere Ersparnisse durch Neukalkulation der Beiträge sowie die Option eines Familienrabatts.

Erbvorsorge: Künftig höhere Versicherungssumme gegen Wartezeit

Die Erbvorsorge kann die notwendige Hilfestellung leisten, um die Erbschaftssteuer ans Finanzamt zu zahlen oder die Auszahlung an Geschwister oder pflichtteilsberechtigte Personen bei geerbten Immobilien zu stemmen, so der Versicherer. Im Todesfall zahlt sie als Kapitallebensversicherung eine vereinbarte Summe and Bezugsberechtigte aus. Als Teil der Neuerungen können Versicherte nun gegen eine Wartezeit auch höhere Versicherungssummen abschließen. Im Falle eines Einmalbeitrags können mache Kunden von einem Wahlrecht zwischen Wartezeit und Risikoprüfung profitieren. Zudem hat der Versicherungsverein ein neues Überschusssystem mit zusätzlichen Todesfallbonus. (js)

Bild: © LimeSky – stock.adobe.com