Seit Ende April steht fest, dass der Höchstrechnungszins zum Jahreswechsel von aktuell 0,25% auf 1,0% steigen wird – die erste Erhöhung seit drei Jahrzehnten. Schon kurz nach der Ankündigung reagierten die ersten Versicherer mit Produktanpassungen auf die Nachricht – nun gesellt sich auch die Lebensversicherung von 1871 a. G. München dazu. Der Versicherer kündigte an, dass er auf Altersvorsorgeverträge, Berufsunfähigkeitspolicen sowie Verträge in der Bestattungs- und Erbvorsorge eine Umstellungsgarantie auf den höheren Rechnungszins gibt, und zwar ohne erneute Risikoprüfung.
Neuberechnung erfolgt im ersten Halbjahr 2025
Für alle seit dem 01.05.2024 abgeschlossenen Verträge in der fondsgebundenen Rentenversicherung, inklusive betriebliche Altersvorsorgeverträge, berechnet die LV 1871 im ersten Halbjahr 2025 den Rentenfaktor, den garantierten Rentenfaktor sowie eine gegebenenfalls vereinbarte garantierte Rente neu. Die Umstellung auf den ab dem 01.01.2025 neuen Garantiezins erfolgt automatisch und kostenfrei, so das Unternehmen. Änderungen für die Aufschubzeit ergeben sich dabei nicht.
BU-Produkte sowie Bestattungs- und Erbvorsorge ebenfalls inkludiert
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und in der Bestattungs- und Erbvorsorge gilt die Umstellungsgarantie, und zwar für Verträge, die ab dem 01.07.2024 abgeschlossen werden. Bei Verträgen der Golden BU – sowohl SBU privat als auch SBU bAV Einzelgeschäft – und bei Bestattungs- und Erbvorsorgeverträgen prüft der Versicherer im ersten Halbjahr 2025, ob sich durch den angepassten Garantiezins eine höhere garantierte BU-Rente bzw. Versicherungssumme ergibt. Sollte dies der Fall sein, erhalten Versicherte ein Angebot zur kostenlosen Umstellung. (js)
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