Best-Leistungsgarantie: Nicht immer das Gelbe vom Ei
Seit einiger Zeit beobachtet Franke und Bornberg einen Anstieg von Tarifen mit einer sogenannten Best-Leistungsgarantie. Dieses Versprechen sei der Ratingagentur jedoch nicht immer so wertvoll, wie es auf den ersten Blick scheinen mag, so Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken. „Viele Versicherer bieten ein nach Leistung gestaffeltes Tarifwerk. Bei der besten Variante ist das Feature ‚Best-Leistungsgarantie‘ meist enthalten oder kann als Zusatzleistung hinzugewählt werden. Das klingt nach einem automatischen Anspruch auf Leistung aus dem besten Tarif am Markt. Aber ganz so schön ist die Welt dann doch nicht.“
Denn im Schadenfall müsse der Versicherte erst einmal wissen, dass es einen besseren Tarif gebe und dies nachweisen. Zudem formulierten manche Versicherer Ausnahmen von der Regel, zum Beispiel bei Auslandsschäden, Cyberschäden sowie bei Schäden, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Oft erlösche die Garantie auch, falls der Versicherer die fragliche Leistung in einem anderen Tarif oder Zusatzbaustein selbst anbiete.
Wie PHV-Tarife nachhaltiger werden
Bei der Nachhaltigkeit tue sich laut Franke und Bornberg etwas. In der Privathaftplicht gehe es dabei in der Regel um „nachhaltigen Schadenersatz“. So übernehmen Versicherer, manchmal anteilig, Mehrkosten für eine nachhaltige Beschaffung oder Reparatur. Das betreffe etwa energieeffizientere Geräte, Produkte mit Umweltsiegel und Reparatur statt Ersatz.
Schlanke Schadenregulierung und effiziente Prozesse machen PHV-Tarife ebenfalls ein Stück nachhaltiger.
Fazit und Ausblick
Für Franke und Bornberg kann die PHV „mehr als jemals zuvor“. Trotzdem lohne sich ein kritischer Blick, denn jeder siebte Tarif sei nur ausreichend oder noch schlechter. Die Best-Leistungsgarantie garantiere nicht in jedem Fall Bestleistungen. Nachhaltigkeit halte langsam, aber sicher Einzug in die PHV-Bedingungen. Je stärker das Feature nachgefragt wird, umso schneller werde sich der Wandel vollziehen. (mki)
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