Im vergangenen Jahr hatte die Insolvenz des Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux hohe Wellen geschlagen. Mit Urteil vom 31.01.2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg nun die Liquidierung der Aktiengesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Die Luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) hat angekündigt, in den kommenden Tagen nähere Einzelheiten zu dieser Gerichtsentscheidung zu veröffentlichen.
Nachdem der Sanierungsplan der FWU Life Insurance Lux S.A. gescheitert war, hatte die CAA deren Liquidation beim Bezirksgericht Luxemburg beantragt. CAA betont, dass der Liquidationsantrag sich nicht unmittelbar auf die Untersagung der freien Verfügungsbefugnis über die Vermögenswerte der FWU Life. und das gerichtliche Zahlungsaufschubverfahren auswirkt.
Das CAA hatte zuvor bereits darüber informiert, dass der Lebensversicherer den Einzug der Versicherungsprämien mit Wirkung ab dem 23.01.2025 ausgesetzt hat. Verbraucher können sich mit ihren Fragen unmittelbar an den Vertragspartner, FWU Life Insurance Lux S.A., oder ihren Vermittler wenden.
Die FWU Life Insurance Lux S.A. betreibt das Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland über den Europäischen Pass. Die Finanzaufsicht obliegt dem CAA als Heimatlandaufsicht – und nicht der BaFin. Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg nicht zu verwechseln ist mit der FWU Life Insurance Austria AG mit Sitz in Österreich. Letztere ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). (bh)
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