AssCompact suche
Home
Assekuranz
25. März 2021
Lebensversicherung: Höchstrechnungszins von 0,25% wahrscheinlich
Sale, Rabatt, Prozente, reduziert, SSV, WSV, Prozentsymbol, Würfel, rot, Preisnachlass, Aktion, 3d, Prozentwürfel, Schnäppchen, viele, Ausverkauf, Schlussverkauf, Symbol, percent cubes, Nachlass, Himmel, Marketing, Mengenrabatt, Rabatte, Rabattwürfel, Sales, blauer Himmel, Zeichen, Discount, Prozent, Prozentzeichen, Räumungsverkauf, Schlussverkauf, Shopping, rote, Sommerschlussverkauf, Sonderangebot, Sonderpreis, Werbung, Hintergrund, Werbewürfel, Haufen, weiß, Sommer, Eyecatcher, Business, Angebot, billiger, Sonderschlussverkauf, Winterschlussverkauf

Lebensversicherung: Höchstrechnungszins von 0,25% wahrscheinlich

Die Empfehlungen der Versicherungsaktuare zum Höchstrechnungszins scheinen Gehör beim Finanzministerium in Berlin zu finden. Ab 2022 soll dieser auf 0,25% sinken. Mit einer Entscheidung im ersten Quartal wird es wohl aber nichts mehr werden. Die Branche drängt beim Zeitplan und fordert, gleichzeitig die Riester-Reform umzusetzen.

In die Diskussion um den neuen Höchstrechnungszins kommt Bewegung: Mehreren Berichten zufolge will das Bundesfinanzministerium der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) folgen und den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 01.01.2022 von 0,9% auf 0,25% senken. Als erstes hatte RP online auf ein entsprechendes Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), verwiesen. Die Maßnahme schließt auch Pensionsfonds ein. Anfang Mai soll die finale Entscheidung fallen.

Dringlicher Appell: Gleichzeitig Beitragserhalt bei Riester überarbeiten

Die Versicherer dürften aufatmen, so hatten die Aktuare und Aktuarinnen bereits im vergangenen Jahr aufgrund der Tiefzinsphase für eine Absenkung des „Garantiezinses“ in Neuverträgen plädiert. Der DAV schickt aber einen dringlichen Appell direkt hinterher. Ohne die notwendige Riester-Reform stelle die Maßnahme kein gesamthaftes Konzept dar, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen, so die Reaktion auf die angekündigte Entscheidung.

„Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riester-Rente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten“, betont der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader. Zwei Gründe führt er an: Zum einen erfordert es die aktuarielle Kalkulation, dass für die volle Beitragsgarantie der Garantiezins über den einkalkulierten Kosten liegen muss. Ein Garantiezins von 0,25% lasse aber keine angemessenen Kosten mehr zu. Zum anderen müssten sich die Unternehmen teilweise schon heute bei einer 100%-igen Beitragsgarantie auf eine risikoarme Anlage der Kundengelder beschränken, die derzeit mitunter Negativzinsen aufweise. „Der vollständige Beitragserhalt mündet somit in einem teuren Festgeldsparen und damit einem sehr wahrscheinlichen Realwertverlust“, so Bader.

Ohne Reform: Rückzug der Anbieter aus Riester

Ohne eine Reform der Riester-Rente werden sich wohl weitere Anbieter aus dem Geschäftsfeld zurückziehen. Die Banken haben das schon getan, Fondsgesellschaften und Versicherer ziehen beim allmählichen Ausstieg nach.

Eine Riester-Reform steht im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD. Allerdings hatte sich erst kürzlich Finanzstaatssekretär Jörg Kukies dahingehend geäußert, dass es noch erhebliche Differenzen zwischen den beteiligten Ministerien gebe. Eine Einigung, geschweige denn Entscheidung, rückte damit in weite Ferne. (bh)

Lesen Sie auch:

Lebensversicherung: Empfehlung für Höchstrechnungszins bei 0,25%

Der schleichende Abschied von der Riester-Rente

Bild: © bluedesign – stock.adobe.com