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13. November 2018
Lebensversicherer: Gut ein Drittel liefert transparenten Überblick
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Lebensversicherer: Gut ein Drittel liefert transparenten Überblick

Eine Studie des Policenanalysten Partner in Life S.A. (PiL) hat die Transparenz der Wertmitteilungen deutscher LV-Gesellschaften unter die Lupe genommen. Insgesamt gut ein Drittel der Versicherungsgesellschaften zeigt demzufolge nachvollziehbare Wertmitteilungen und erfüllt diesbezüglich die gesetzlichen Vorgaben.

Die Lebensversicherungsgesellschaften SV Sparkassen Versicherung und Provinzial Nordwest sind in diesem Jahr die transparentesten Gesellschaften. Das hat die diesjährige hausinterne Studie des Policenanalysten Partner in Life S.A. (PiL) gezeigt. Beide Gesellschaften liegen mit einem Transparenzscore von 79,0 bzw. 78,4% auf den Spitzenplätzen und halten sich vollumfänglich an die gesetzlichen Vorgaben. Die Mecklenburgische Lebensversicherung, die Cosmos und der VOLKSWOHL BUND, die ebenfalls Werte oberhalb der 65% aufweisen, liegen auf den Plätzen drei bis fünf. Insgesamt gut ein Drittel der Versicherungsgesellschaften zeigt der Studie zufolge ordentliche nachvollziehbare Wertmitteilungen und erfüllt im Wesentlichen die gesetzlichen Vorgaben. Zwei Drittel der Marktteilnehmer geben ihren Kunden in den jährlichen Wertmitteilungen allerdings nur einen unvollständigen Überblick über die Entwicklung der Lebensversicherungsverträge. Auch in Sachen Vergleichbarkeit und Verständlichkeit ist der Markt noch weit entfernt von einem einheitlichen Standard.

Anderes Bild bei Informationen zur prognostizierten Ablaufleistung

Betrachtet man die Informationen zur prognostizierten Ablaufleistung isoliert, so ergibt sich ein anderes Bild. Hier berichten neun Gesellschaften vollumfänglich und erreichen einen Wert von 100%: Die Athene Lebensversicherung, die Barmenia, die Debeka, die HDI, die Mecklenburgische, die Provinzial NordWest, die Provinzial Rheinland, die Stuttgarter und der VOLKSWOHL BUND.

Deutliche Unterschiede zeigen sich bei der Offenlegung der variablen Anteile am Rückkaufswert und der prognostizierten Ablaufleistung. (§ 6 VVG InfoV in Verbindung mit § 155 VVG und Auslegungsentscheid zum Ausweis der Beteiligung an den Bewertungsreserven).

Die Pflicht zur jährlichen Unterrichtung des Versicherungsnehmers dient dem Zweck, diesem während der sehr langen Laufzeit des Versicherungsvertrages Klarheit über die Entwicklung seiner Ansprüche zu verschaffen. Als Ansprüche kommen insoweit aber neben der Erlebens- bzw. Todesfallleistung auch der Anspruch auf einen Rückkaufswert oder der Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung in Betracht. Durch die Ausweisung nur eines kleinen Teils der variablen Anteile, etwa der Sockel- oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (BWR), wird es dem Versicherungsnehmer aber unmöglich gemacht, sich insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Rückkauf des Vertrages über den voraussichtlichen Stand seines Anspruchs Klarheit zu verschaffen.

Im Gesamtergebnis (Rückkaufswert und Ablaufleistung) zeigt hier die Sparkassen Versicherung Sachsen die höchste Transparenz (83,3%), gefolgt vom Gesamtsieger SV Sparkassenversicherung (75%) und der Provinzial Nord (72,2%). Wenn es um die variablen Anteile am Rückkaufswert geht, erhalten Verbraucher bei der Provinzial Nord die größte Klarheit (83,3%), gefolgt von der Victoria (76,9%) und der Condor (73,1%).

Über die Studie

Die hauseigene Studie zur Transparenz besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil analysierte der Policenkäufer Wertmitteilungen auf insgesamt 41 Kennzahlen von 38 Gesellschaften, die einen Marktanteil von über 90% repräsentieren. Dieses Ergebnis kann als Gesamt-Transparenz verstanden werden. Im zweiten Teil untersuchte PiL weit über 3.000 Wertmitteilungen von 71 Versicherungsgesellschaften, die zusammen einen Marktanteil von knapp 99% repräsentieren. Hier wurden die Wertmitteilungen auf sechs Kennziffern hin überprüft, die Aussagen zu den variablen Anteilen im Rückkaufswert und der garantierten Ablaufleistung geben. (ad)