Kunden der Sparda-Bank Hannover wurden im Mai und im Juli 2022 dazu aufgefordert, neuen Vertragsbedingungen ausdrücklich zuzustimmen. Wer auf diese Aufforderung nicht reagierte, erhielt im September ein weiteres Schreiben, in dem verkündet wurde, dass die Sparda-Bank Hannover auch die künftige Nutzung des Kontos als Zustimmung werten werde. Dazu zählten z.B. Überweisungen, Abhebungen am Automaten oder bargeldlose Zahlungen. Auch wenn ein Kunde einem zugesandten Rechnungsabschluss nicht widersprach, wollte dies die Bank als Zustimmung werten.
Doch nicht mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die hatte dieses Vorgehen unter anderem als aggressive geschäftliche Handlung der Bank aufgefasst.
vzbv geht gegen Sparda-Bank Hannover vor
Laut David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv, reiche die bloße Weiternutzung des Kontos – etwa durch eine Überweisung oder Geldabhebung – nicht aus, wenn eine Bank die Zustimmung zu einer Vertragsänderung braucht, wie er in einer Mitteilung des Verbands zitiert wird. Als Verbraucher habe man einen ungehinderten Anspruch auf vertraglich vereinbarte Leistungen.
Landgericht Hannover untersagt Vorgehen der Sparda-Bank
Auch das Landgericht Hannover war dieser Meinung. Es stufte das Vorgehen der Sparda-Bank Hannover als Wettbewerbsverstoß ein, weil es gegen grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien verstoße und Verbraucher unangemessen benachteilige. Außerdem widerspreche es einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021, in dem die AGB einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB fingieren, für unwirksam erklärt wurden.
Das Gericht gab im Urteil vom 28.11.2022 dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in allen Punkten statt und untersagte der Sparda-Bank Hannover das Vorgehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mki)
Landgericht Hannover, Urteil vom 28.11.2022, Az.: 13 O 173/22
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