Einer aktuellen Studie der Gothaer zufolge ist es bereits für knapp die Hälfte aller kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) herausfordernd, qualifiziertes Personal zu finden. Untätigkeit bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung können sich KMU daher nicht mehr leisten, heißt es in einer Pressemitteilung zur Studie. Die Ergebnisse zeigen: Lediglich 6% der befragten Unternehmen ergreifen keine Maßnahmen, um Fachkräfte zu finden oder zu binden. Aktiv sind dagegen 94%.
Ein weiterer interessanter Aspekt ist zudem: je größer das Unternehmen, desto schwieriger die Personalsuche. Unter den größeren Unternehmen mit 201 bis 500 Mitarbeitenden klagen 59% über dieses Problem, bei den kleineren (ein bis zehn Mitarbeitende) sind es 30%.
Diese Maßnahmen ergreifen Unternehmen zur Mitarbeitergewinnung
Und was tun die Unternehmen konkret, um Mitarbeitende anzuziehen bzw. zu binden? Das Angebot von flexiblen Arbeitszeiten landet mit 49% auf Platz 1. Auch die Möglichkeit zum Home-Office (39%) und attraktive Gehälter (39%) gehören zu den am weitesten verbreiteten Maßnahmen.
Oliver Brüß, Vertriebsvorstand der Gothaer, weist jedoch darauf hin: „Seit Jahren rangieren flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und attraktive Gehälter auf den ersten drei Plätzen der beliebtesten Arbeitgeberleistungen. Unternehmen müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass diese Angebote von Arbeitnehmenden mittlerweile als Standard betrachtet werden. Es braucht schon etwas mehr, um auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt nachhaltig zu überzeugen.“
Je kleiner das Unternehmen, desto seltener ist bAV
Auch das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird zunehmend genutzt. Derzeit gibt es laut Studie bei 34% der KMU eine bAV für die Beschäftigten. Die bAV ist und bleibt damit die beliebteste Versicherung zur Mitarbeiterbindung. Aber: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger wird die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung eingesetzt. Im Gegensatz zu den größeren Unternehmen (48%) bieten bei den kleinen Unternehmen nur 14% eine bAV an.
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