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9. August 2018
Kleine Unaufmerksamkeit, großer Schaden: Die Tücken von Kunstwerken
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Kleine Unaufmerksamkeit, großer Schaden: Die Tücken von Kunstwerken

Der deutsche Kunstversicherungsmarkt ist im Vergleich zu Angeboten wie etwa Hausratversicherungen recht überschaubar. Sind spezielle Kunstversicherungen dann ein Luxusproblem oder haben sie tatsächlich ihre Berechtigung? Diese Frage beleuchtet Birgit Rolfes, Leiterin der ARTIMA® Kunstabteilung bei der Mannheimer Versicherung AG.

Ganz grundlegend handelt es sich bei „Kunst“ um einen Gegenstand – ob damit eine Skulptur im Museum, ein gemaltes Bild in Privatbesitz oder eine öffentlich zugängliche Kunstinstallation gemeint ist. Im Prinzip könnte eine Kunstsammlung – betrachtet als „Sache“ – zumindest im privaten Haushalt im Rahmen einer gängigen Hausratpolice versichert werden. Jedoch nur prinzipiell, denn es gibt entscheidende Umstände und Bedingungen, die eine Kunstversicherung nötig machen.

Eine Hausratversicherung schützt im privaten Bereich vor den Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Die häufigste Schadenursache ist hier der Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl. Dennoch reicht im privaten Bereich eine gängige Hausratversicherung nicht immer aus. Kunst ist weitaus mehr Risiken ausgesetzt und eine spezielle Kunstversicherung kann nötig sein, insbesondere, wenn es sich beim Versicherungsnehmer um jemanden handelt, der seinen Lebensunterhalt mit der Kunst verdient, und wenn der Vermögenswert den eines üblichen Hausrats übersteigt.

Im Gegensatz zu Privatpersonen unterliegen kulturelle Institutionen dem Auftrag, kulturelles Erbe in bestmöglichem Zustand zu bewahren. So ist wohl jedem Museum daran gelegen, Schäden an Exponaten durch ein gutes Sicherheitskonzept möglichst zu vermeiden. Gerade im Museums- und Ausstellungsbetrieb gibt es jedoch viele Risiken und im gewerblichen Bereich ist deshalb eine spezielle Kunstversicherung unbedingt erforderlich.

Kunst auf Reisen

Besondere Vorsicht gilt, wenn Kunst „reist“, also zu wechselnden Orten transportiert und öffentlich ausgestellt oder auch mal restauriert wird. Beschädigungen auf dem Transportweg sowie aus Fahrlässigkeit, zum Beispiel durch Besucher oder Mitarbeiter einer Ausstellung, gehören zu den häufigsten Schäden an Kunstwerken. Weitere Risiken und Schadenursachen sind Abhandenkommen aus ungeklärter Ursache, Beschädigungen infolge eines Unfalls oder ganz bewusst durch Vandalismus, oder aber Feuchtigkeit und damit verbunden Schimmel. Das Problem: Beschädigungen bedeuten immer auch einen Eingriff in die Originalität des Objektes und eine Beeinträchtigung des einwandfreien Gesamtzustandes. Restauratoren können häufig das Werk wieder so herstellen, dass zumindest optisch keine Veränderungen sichtbar sind. Jedoch bedeuten Schäden meist eine Verminderung der historischen Authentizität und damit einen Werteverlust.

Experten für die Wertermittlung

Zerstörte oder gestohlene Werke gehören zu den größten Herausforderungen bei der Versicherung von Kunst: Anders als zum Beispiel Waschmaschinen oder Fernsehgeräte können Kunstwerke nicht beliebig im nächstbesten Geschäft nachgekauft werden. Kunstwerke sind in der Regel Unikate. Dies bedeutet gleichzeitig, dass deren Wert mitunter schwierig einzuschätzen und von mehreren Faktoren abhängig ist. Die Qualität eines Objektes hat Einfluss auf seinen Wert, ebenso seine Größe, die Entstehungszeit, das Sujet, die Tatsache, ob es auf bedeutenden Ausstellungen gezeigt wurde und viele weitere Faktoren. Diesen Wert festzulegen ist Aufgabe von Kunstexperten. Solche Fachleute findet man bei einer Versicherung, die sich auf Kunst spezialisiert hat, wie beispielsweise ARTIMA®.

Schutz durch eine Allgefahrendeckung

ARTIMA® ist eine Marke der Mannheimer Versicherung AG und eine Allgefahren-Versicherung, die bei allen Gefahren leistet, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Der Schutz einer Allgefahrendeckung ist deutlich umfassender als der herkömmlicher Deckungen: ARTIMA® bietet Spezialkonzepte und Individualvereinbarungen für Kunstsammlungen in Privat- und Firmenbesitz, für Museen und Galerien, Antiquitätenhandel, Restauratoren, Künstlerateliers und Kunstausstellungen. ARTIMA® versichert auch Medienkunst und schafft damit umfangreichen Schutz für Daten und Zubehör und bietet innovative Lösungen für den gesamten Kunstmarkt.

Individuelle Beratung und flexible Bedingungen

Jedes Kunstwerk ist individuell, jede Risikosituation unterscheidet sich, vor allem bei Institutionen wie Museen, Ausstellungshäusern und Kunstvereinen. Dies bedingt individuelle Beratung und flexible Versicherungsbedingungen. Den Underwritern kommt hier eine bedeutende Rolle zu: Bei ARTIMA® beispielsweise sind alle Underwriter hochqualifizierte Kunsthistoriker mit langjähriger Erfahrung im Kunsthandel. Sie besprechen, erfassen und katalogisieren gemeinsam mit dem Kunden die jeweilige Sammlung und bilden daraus die Basis für eine professionelle Bewertung. Sie verfügen über die notwendigen Entscheidungskompetenzen, im Bedarfsfall den Versicherungsschutz individuell im Sinne des Kunden anzupassen. Auch sind die Underwriter in der Lage, sowohl die Kunstobjekte zu bewerten als auch die Sicherungssituation vor Ort zu beurteilen, da sie außerdem eine gründliche versicherungs- und sicherungstechnische Ausbildung absolviert haben.

Nähe zum Kunstmarkt

Die Beratungsleistungen erstrecken sich rund um die Themen Sicherheit vor Ort durch organisatorische, mechanische und elektronische Maßnahmen, Transport, Restaurierung, Konservierung, Verpackung und Lagerung. Unabdingbar für die Underwriter von ARTIMA® ist außerdem die Nähe zum Kunstmarkt. Dazu gehört, dass die angestellten Kunsthistoriker sehr gut im Markt vernetzt sind und sich regelmäßig mit Galeristen und Experten zu Fragen und Trends austauschen. ARTIMA® ist sich sicher: Nur mit Hintergrundwissen und viel Augenmaß können Kunstrisiken zuverlässig bewertet und passgenau versichert werden. 2018 ist ARTIMA® mit einem eigenen Kunstblog gestartet. Unter https://www.artima.de/ finden Interessenten Neuigkeiten aus der Kunstszene, Berichte über Kunstmessen und -veranstaltungen sowie Expertentipps zu Themen aus dem Bereich Kunstrecht, aber auch Informationen über den Versicherungsschutz.

Diesen Artikel finden Sie auch in AssCompact 08/2018 im Sonderthema „Kunstversicherung“ auf Seite 46 f.
 
Ein Artikel von
Birgit Rolfes