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22. Februar 2024
Kfz-Versicherungspflicht für Stapler & Co. kommt wohl doch nicht
Wohl doch keine Kfz-Versicherungspflicht für Stapler & Co.

Kfz-Versicherungspflicht für Stapler & Co. kommt wohl doch nicht

Im Vermittlungsausschuss wurde ein Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt. Bund und Länder haben sich auf den Vorschlag verständigt, die geplante Kfz-Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler nicht einzuführen.

Die von der Bundesregierung geplante Kfz-Versicherungspflicht für Stapler, Aufsitzrasenmäher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen wird sehr wahrscheinlich nun doch nicht kommen. Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt: Die Versicherungspflicht soll entfallen, so der Vorschlag.

Ursprünglich wollte der Bundestag mit dem Gesetz eine Richtlinie der Europäischen Union zur Kfz-Haftpflicht umsetzen. Das Gesetz sah ab Januar 2025 eine gesonderte Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h und bis zu 20 km/h vor. Bisher sind solche Fahrzeuge wie Arbeitsmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer oder andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht ausgenommen, sie sind pauschal in allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Der Bundesrat hatte den geplanten Neuregelungen aber nicht zugestimmt. Daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

Vorhaben stieß zuvor auf massive Kritik

Bereits im Vorfeld erntete das Vorhaben der Bundesregierung deutliche Kritik. So hatten die Versicherer vor einem immensen bürokratischen Aufwand gewarnt. Mehrere Millionen Versicherungsverträge hätten überprüft und voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden müssen, wie Jörn Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betonte hatte.

Der Bundesrat hatte die Einbeziehung dieser Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht als nicht erforderlich angesehen, da ihr Gebrauch der normalen Haftpflichtversicherung unterfallen würden und mögliche Schäden durch diese ausreichend abgesichert seien.

Kfz-Haftpflicht soll weiterhin nicht für SAM gelten

Wie es in einer aktuellen Mitteilung nun heißt, hat der Vermittlungsausschuss vorgeschlagen, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten.

Wie geht es jetzt weiter?

Als nächstes muss der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses abstimmen. Wenn anschließend auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.03.2024 den Vorschlag annimmt, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten. (tik)

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