Der überraschende KfW-Förderstopp der Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Januar hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst (AssCompact berichtete). Aufgrund einer enormen Antragsflut und leeren Fördertöpfen war etwa die Frist zur Antragsstellung für die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) vorzeitig beendet worden. Zwischenzeitlich hatten sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen darauf verständigt, förderfähige Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingereicht wurden, noch zu prüfen (mehr dazu hier). Nach und nach zeigen sich immer mehr die Folgen dieser Maßnahme in der Immobilienbranche.
Wohnungsunternehmen im Norden wollen Schadensersatz
Medienberichten zufolge empfehlen die großen Wohnungsunternehmen im Norden ihren Mitgliedern, Schadensersatzforderungen zu stellen. Demnach sagte ein Sprecher des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) am Montag, durch das Vorgehen von Bundesminister Robert Habeck bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude sei der Bau von mehr 2.000 bezahlbaren Wohnungen bedroht. Die Mitgliedsunternehmen hätten rund 52 Mio. Euro an Förderzuschüssen verloren, die für weit fortgeschrittene Projekte eingeplant waren. Der Verband habe den Mitgliedsfirmen deshalb Schadensersatzklagen nahegelegt.
BFW: Förderung von 8.000 Wohneinheiten dahin
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hatte im Rahmen einer aktuellen Umfrage seine Mitglieder befragt. Wie die Rückmeldungen ergaben, sollten noch bis zum 31.01.2022 Anträge von BFW-Mitgliedsunternehmen für 8.000 Wohneinheiten gestellt werden. Wie der BFW Bundesverband weiter mitteilt, war der überwiegend größte Teil davon bereits bei der KfW registriert, die sogenannte BzA-Nummer, also die persönliche Kennnummer für die Bestätigung zum Antrag auf Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau lag vor. „Die meisten dieser Bauprojekte mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 2 Mrd. Euro und einem Förderanteil von 175 Mio Euro stehen jetzt auf der Kippe“, schreibt der BFW in einer Mitteilung.
„Unsere Umfrage zeigt: In den sieben Tagen der Fristverkürzung wurde der Bau von 8.000 Wohnungen mit einem unbedachten Handstreich auf Eis gelegt. Wie eine Bundesregierung, die jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen will, das zulässt, ist mir unerklärlich“, betonte BFW-Präsident Andreas Ibel. Schon die Nachricht im November über das Aus des Förderprogramms KfW55 habe die Branche schwer getroffen. Die Planungen für Projekte würden sich nicht einfach kurzfristig ändern lassen. Da zähle jeder Tag, so der BFW-Präsident weiter.
BFW will juristische Mittel prüfen
Wie der Bundesverband weiter mitteilt, prüfe man derzeit alle juristischen Handlungsoptionen für die Mitgliedsunternehmen. Gerade Unternehmen, die schon vor dem 24.01.2022 in Zusammenhang mit dem konkreten Förderantrag mit der KfW in Kontakt gestanden hätten und eine BzA-Nummer hätten, wollten laut BFW Rechtssicherheit bekommen. (tk)
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