Kontrovers diskutiert, aber vor allem in der aktuellen Situation irgendwie doch notwendig: die Rüstungsindustrie. Diese ist spätestens mit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wieder ins Rampenlicht gerückt. Vor allem aber ist auch der Kapitalbedarf bei den entsprechenden Unternehmen gestiegen, denn es werden nun mehr neue Waffen und Munition gebraucht.
Neue Regeln beim Investieren in Rüstung?
Ist es Zeit für ein Umdenken? Bereits Mitte Februar hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Sicherheitskonferenz in München verkündet, dass man plane, die regulatorischen Hürden in der EU und Deutschland für Anlagen in die Rüstungsindustrie anzupassen. Das berichteten mehrere Medien übereinstimmend, u. a. die Süddeutsche.
Denn aktuell gibt es für viele Fonds Einschränkungen, wodurch auch Unternehmen nicht oder nur bedingt Geld in die Rüstungsindustrie fließen lassen dürfen. Gerade vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit zählt die Rüstungsindustrie zu den Branchen, die schon bei einem Artikel-8-Fonds keinen Platz mehr im Portfolio haben und ausgeschlossen werden. Hinzu kommt, dass die Rüstungsindustrie nicht den besten Ruf hat und potenzielle Investoren daher befürchten, dass ihr Öffentlichkeitsbild darunter leiden könnte.
Lindner hatte auf jener Konferenz auch Banken und Versicherer dazu aufgerufen, mehr Investments in die Rüstungsindustrie zu tätigen. Diese sollten „Engagements nicht mehr scheuen, weil sie um ihr Bild in der Öffentlichkeit fürchten“, denn die Bundesregierung stehe klar hinter dem Sektor.
Branche hält sich zurück
AssCompact hat sich bei drei Branchenvertretern nach deren Einschätzungen zu Lindners Aussagen und möglichen Regulierungsanpassungen erkundigt. Diese halten sich jedoch mit klaren Bewertungen der Situation zurück, so z. B. der Versicherungskonzern Talanx, zu dem u. a. HDI und Hannover Rück gehören. Auf Anfrage vermeldet eine Unternehmenssprecherin: „Zu politischen Diskussionen äußern wir uns als Talanx nicht. Wir verschreiben uns Standards wie den Principles for Responsible Investment, die Filterkriterien für die Kapitalanlage vorschreiben.“
Außerdem gebe es bei Talanx eigens definierte Ausschlüsse, die auch im Nachhaltigkeitsreporting des Unternehmens ersichtlich seien. Anpassungen bei der Kapitalanlagestrategie oder den Kapitalanlagerichtlinien gebe es auf Basis der aktuellen Diskussionen nicht. Grundsätzlich prüfe Talanx bei allen Investmententscheidungen, wie diese unter ESG-Gesichtspunkten zu bewerten sind.
Auch die Allianz nimmt auf Nachfrage von AssCompact nicht Stellung zu dem Vorschlag des Bundesfinanzministers, sondern verweist auf den unternehmenseigenen ESG-Prüfprozess, der für die Rüstungsindustrie als Sektor bei Investment- oder Versicherungsentscheidungen vorgesehen ist. Dieser bestehe generell aus folgenden Grundsätzen:
- „Wir halten uns an alle nationalen und internationalen Sanktionen, die den Handel mit Waffen regeln.“
- „Wir vermeiden jegliche Beteiligung an Transaktionen mit Waffen, die in internationalen Verträgen als verbotene Waffen eingestuft sind.“
- „Wir prüfen, ob Waffenlieferungen potenziell zu einem bewaffneten Konflikt beitragen könnten. Dennoch respektieren wir das Recht souveräner Staaten, ihre Verteidigungspolitik selbst zu gestalten und umzusetzen.“
- „Wir verlangen die Einhaltung der Exportkontrollgesetze, deren Überwachung in erster Linie in der Verantwortung unserer Kunden, des Gesetzgebers und der zuständigen Behörden liegt.“
Kein Platz bei Nachhaltigkeit
Das noch deutlichste Statement teilte auf Nachfrage die DekaBank mit. Die konventionellen Fonds der Deka durften schon in der Vergangenheit und auch heute in Rüstungskonzerne investieren, sofern es sich nicht um Hersteller von kontroversen Waffen nach internationalen Standards handelt, meldet ein Sprecher der Deka gegenüber AssCompact. Diese seien von einer Investition ausgeschlossen.
Beim Thema Nachhaltigkeit und Rüstungsindustrie meldet die Deka ein klares Nein, denn: „Unser Standpunkt ist, dass Rüstungsunternehmen keinen Platz in unseren Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen haben. So dürfen Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen der Deka grundsätzlich nicht in Rüstungskonzerne investieren, aber es wird aus Praktikabilitätsgründen ein Umsatzanteil von 5% bei Unternehmen toleriert.“
Welche Änderungen sind geplant?
AssCompact hat auch beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, ob es schon genauere Informationen gibt, welche Änderungen konkret geplant sind, und ob und wie diese auf Bundesebene möglich sind. Denn Regularien wie die EU-Taxonomie kommen, wie schon im Namen ersichtlich ist, von der Europäischen Union, nicht etwa aus Berlin.
Ein Sprecher des Finanzministeriums antwortete darauf: „Der Minister hat sich dahingehend geäußert, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden sollen, um private Investitionen in die Rüstungsindustrie zu erleichtern. Derzeit werden verschiedene Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung und mit den europäischen Partnern geprüft. Diesen internen Beratungen können wir nicht vorgreifen und sie nicht kommentieren.“
Es bleibt also zusammenfassend ein Stück weit Zukunftsmusik, welche Änderungen bei Investitionen in die Rüstungsindustrie geplant sind und auch, wie sich diese auf das Anlageverhalten der Finanz- und Versicherungsbranche auswirken werden. (mki)
Bild: © Denis – stock.adobe.com
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