Kürzlich hat die Insolvenz der FWU AG hohe Wellen geschlagen. Die Ereignisse sorgen weiterhin für Unsicherheiten bei den Versicherten. Denn auch Auszahlungen an Kunden sind betroffen und wurden von der zuständigen Aufsicht untersagt. Die BaFin ist nicht für den Vorgang zuständig, da das Lebensversicherungsgeschäft nicht von Deutschland aus betrieben wurde. Insofern greift auch das deutsche Sicherungssystem Protektor nicht. Die luxemburgische Aufsicht fordert vom Versicherungsunternehmen kurzfristig einen realistischen Finanzierungsplan. Die Frist sollte dieser Tage ablaufen.
Wie sind die Zusammenhänge?
Die Versicherungsholdinggesellschaft FWU AG mit Sitz in Grünwald hat zum 19.07.2024 Insolvenz beim Amtsgericht München angemeldet. Die FWU AG ist Mutterunternehmen unter anderem der ausländischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg und der FWU Life Insurance Austria AG mit Sitz in Österreich. Diese beiden Versicherer betreiben in Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft.
Am selben Tag teilte die FWU Luxemburg ihrer nationalen Aufsichtsbehörde, dem Commissariat aux Assurances (CAA), das auch als Gruppenaufsicht fungiert, mit, dass die Gesellschaft ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht mehr einhalte. Um die Interessen der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu schützen, hat die CAA am 23.07.2024 beschlossen, die bei den Kreditinstituten gehaltenen repräsentativen Vermögenswerte der FWU Luxemburg einzufrieren und alle Zahlungsausgänge auszusetzen. Der Zahlungsaufschub ist auf einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten beschränkt.
Die andere Tochtergesellschaft der FWU-Gruppe, die FWU Lebensversicherung Austria AG (FWU Austria), wird von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigt. Die FMA steht in intensivem Kontakt mit dem Group Supervisor (CAA) und der Geschäftsführung der FWU Austria. Sie hat Maßnahmen ergriffen, um den laufenden Betrieb der FWU Austria sicherzustellen und die Versicherungsnehmer der österreichischen Tochtergesellschaft zu schützen. Die FWU Austria befindet sich nicht in der Insolvenz und führt ihre reguläre Geschäftstätigkeit fort. Derzeit zeichnet das Unternehmen kein Neugeschäft.
EIOPA: Versicherte sollen besonnen reagieren
Während sich die nationalen Aufsichtsbehörden bereits zu Wort gemeldet haben, hat nun kürzlich die europäische Aufsicht EIOPA veröffentlicht, was die Insolvenz für die betroffenen Verbraucher bedeutet. Aktuell fordert die EIOPA Versicherungsnehmer allerdings nur auf, die Bedingungen ihrer Verträge sorgfältig zu lesen und professionellen Rat einzuholen. Als Anlaufstellen nennt sie den Versicherer selbst, den zuständigen Versicherungsvermittler oder nationale Verbraucherverbände.
Sie verweist darauf, dass für die FWU Luxembourg vom Gericht ein unabhängiger Sonderverwalter bestellt wurde, der die Tochtergesellschaft vorübergehend leitet. Der Sonderverwalter prüft die finanzielle Lage des Unternehmens und hat bis zu sechs Monate Zeit, um eine Lösung zu finden, die von einer Umstrukturierung bis zur Liquidation reichen kann.
Zuständig seien zudem die nationalen Aufsichtsbehörden, die EIOPA übernehme die Rolle eines Koordinators und stimmte mit den jeweils zuständigen nationalen Behörden ab.
Verbraucherschützer: Versicherte sollen abwarten
Die von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde ergriffenen Schutzmaßnahmen sollen nach Aussagen der Aufsicht „eine faire Behandlung der Versicherungsnehmer und Begünstigten gewährleisten“. Versicherungsnehmer können momentan aber letztlich nur abwarten, so die deutschen Verbraucherschutzverbände. (bh)
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