Die Kölner Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH veröffentlicht regelmäßig Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der Untersuchung beleuchtet das Institut wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen und präsentiert einen Überblick der am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen.
So werden die Marktstandards ermittelt
Derzeit prüfen die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien, welche konkreten Ausprägungen es in den BU-Bedingungen tatsächlich zu finden sind. Anschließend wird ermittelt, wie oft diese Ausprägungen vorkommen und die häufigste Ausprägung wird als Marktstandard im Sinne einer marktüblichen Durchschnittsregelung“ definiert. Für die einzelnen Kriterien stellt infinma dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist.
Bewusst kein Rating
Eine Bewertung in Form von Punkten oder ein Rating erstellt infinma ausdrücklich nicht, da sich nach Auffassung der Analysten die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander „aufrechnen“ lassen. Stattdessen werden die einzelnen Bedingungswerke daran gemessen, was aktuell am Markt üblich ist. Es sei für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen zu haben sind, so der Standpunkt der Analysten.
Diese 18 Kriterien wurden betrachtet
- Prognose
- Rückwirkende Leistung
- Abstrakte Verweisung
- Verzicht auf Umorganisation
- Kostenbegrenzung bei Umorganisation
- Berufswechselprüfung
- Leistungsbeginn
- Meldefristen
- Untersuchungen im Ausland
- Erhöhungsoption ohne Anlass
- Beitragsstundung
- Befristete Anerkenntnisse
- Meldepflicht Minderung BU
- Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
- Nachprüfung
- Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
- Ausscheiden aus dem Beruf
- Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente
Bei den Kriterien haben sich Änderungen im Vergleich zu früheren Analysen ergeben. So hat infinma das Kriterium „Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit“ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf ersetzt. Wie infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann erläutert, wollte man damit eine „Übergewichtung des Themas Pflege innerhalb der BU“ vermeiden.
Die Kriterien beziehen sich nur auf die Bedingungswerke, nicht jedoch auf technische Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa die Höhe einer beitragsfrei versicherbaren Rente.
Bewegung bei den Marktstandards
„Die Marktstandards sind diesmal deutlich in Bewegung gekommen. Zahlreiche Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert,“ erklärt Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma. So hätten viele Versicherer beispielsweise die Anregungen des Instituts zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes bzw. Minderung des BU-Grades aufgenommen. Die Veränderung des Marktstandards bei einem Kriterium sieht Schulz dementsprechend auch nicht als Zeichen für ein instabiles Verfahren. „Vielmehr zeigt es deutlich, dass die Marktstandards dynamisch auf Marktveränderungen reagieren und somit gut funktionieren.“
Tarife von 32 der 76 Gesellschaften erfüllen die Standards
Laut infinma haben viele Versicherer ihrer Produkte verbessert. Insgesamt erfüllen mit 187 von 461 Tarifen (41%) aber etwas weniger den Marktstandard als im Vorjahr. Da waren es mit 55% über die Hälfte der untersuchten Produkte. Diejenigen Tarife, die in allen 18 Kriterien zugleich den Marktstandard erreichen oder übertreffen, erhalten von infinma ein kostenloses Zertifikat.
Insgesamt 32 der 76 in die Analyse einbezogenen Gesellschaften haben einen BU-Tarif im Angebot, der den Marktstandards entspricht. Im Vorjahr waren es 48 von 80 Anbietern. (tk)
Hier geht es zur Analyse "Marktstandards in der BU".
Bild: © howtogoto – stock.adobe.com
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