Nahezu jeder zweite Rentner (47,8%) hat schon einmal von der Möglichkeit der so genannten Immobilienverrentung gehört. Doch nur knapp ein Drittel (31,1%) hat eine konkrete Vorstellung davon, wie das Prinzip funktioniert, die eigene Immobilie zu verkaufen und durch ein Nießbrauchrecht weiter darin zu leben. Dies geht aus einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Immobilienverrentung DEGIV in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Marktforschungsinstitut Consumerfieldwork GmbH hervor. Die Münchener DEGIV ist auf den Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für Eigentümer ab 65 Jahren und die Vermittlung an Investoren spezialisiert.
Option für die Generation 65plus
„Die Verrentung der Immobilie eignet sich für Eigentümer ab 65 Jahren, die entweder verschuldet sind, eine geringe Rente beziehen oder ihr Haus nicht vererben wollen oder können. Zudem ist die Option für alle interessant, die ihre Rente ohne finanzielle Engpässe voll und ganz genießen möchten“, erklärt Mesut Yikilmaz, Geschäftsführer der DEGIV GmbH. Wie Yikilmaz unterstreicht, sei der Bedarf am Thema aufgrund des demografischen Wandels groß.
Unterschiede bei Verkauf und Wohnrecht
Wer sich für die Immobilienverrentung interessiert, sollte sich über die verschiedenen Möglichkeiten genau informieren und von Experten beraten lassen. Denn beim Verkauf und Wohnrecht gibt es Unterschiede. So kann es bei einer Verrentung eines Objekts zwar zu einer Preisminderung kommen, Verkäufer haben aber im Gegenzug die Möglichkeit eines lebenslangen Wohnrechts. Dies biete insbesondere emotionale Vorteile für Senioren: Sie können in ihrem Haus und der vertrauten Umgebung wohnen bleiben bei finanziellem Spielraum und müssen nicht altersbedingt umziehen. (tk)
Bild: © lucid_dream – stock.adobe.com
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Leserkommentare
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Immobilienrente
Ich kann vor der Immobilienrente bei den meisten Produktanbietern nur warnen. Ein großer Anbieter im Markte hatte in seiner Bilanz 2017 10% Eigenkapital ausgewiesen und Jahresfehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung. Ferner wurde von dem Anbieter Anleihen mit 5% Zinssatz angeboten. Wer sein Haus auf der Basis einer Immobilienrente verkauft, muss selbst über den Bundesanzeiger dessen Jahresabschluss aufrufen und prüfen, ob der Produktanbieter überhaupt solvent und liquide ist. Wenn dieser in die Insolvenz geht, ist das ganze Häuschen auch weg und der Immobilienrenter steht auf der Straße. Dazu lohnt es sich, einen Finanzberater auf Honorarbasis zu engagieren. MfG Prof. Heinrich Bockholt, Koblenz
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