Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des europäischen Parlaments (ECON) hat sich in einem Änderungsantrag gegenüber der EU-Kommission für eine Fristverlängerung des Inkrafttretens der IDD ausgesprochen. Er befürchtet, dass die derzeit für Februar 2018 vorgesehene Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD die Branche überfordert. Er hat deshalb nach Informationen des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Fristverlängerung bis zum 01.10.2018 vorgeschlagen.
Zu wenig Zeit für techische und organisatorische Umsetzung
Die zeitliche Taktung ist in der Tat eng: Die beiden delegierten Rechtsakte zur IDD waren von der Kommission erst am 21.09.2017 vorgelegt worden. Das Parlament hat daher noch bis zum 21.12.2017 Zeit, diese zu prüfen. AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth kommentiert im Hinblick auf die Rechtsakte: „Auch bei vollständiger Zustimmung – die bei diesem Thema keinesfalls selbstverständlich ist – wäre es für die betroffenen Unternehmen dann bis zum 23.02.2018 zu wenig Zeit, um die technischen und organisatorischen Umstellungen zu bewerkstelligen. Das hat so zu Recht auch der Ausschuss erkannt und moniert.“ Nun muss allerdings erst abgewartet werden, ob die Europäische Kommission das Votum des Parlaments akzeptiert. (tos)
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