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8. Januar 2024
Hochwasser: Versicherte Schäden wohl unter 1 Mrd. Euro
Hochwasser: Versicherte Schäden wohl unter 1 Mrd. Euro

Hochwasser: Versicherte Schäden wohl unter 1 Mrd. Euro

Behörden und Versicherer tun sich weiterhin schwer, die genauen Schäden aufgrund des aktuellen Hochwassers zu beziffern. In den meisten Gebieten entspannt sich die Lage. Im Norden Deutschlands bleibt der Druck auf die Deiche aber hoch. Eine erste Schätzung zu den versicherten Schäden liegt nun vor.

Aufgrund des Wetterumschwungs am Wochenende hat sich die Hochwasserlage in einigen betroffenen Gebieten entspannt. Auch in Niedersachsen sinken die Pegelstände, auch wenn am Montag an einigen Stellen noch die höchste Meldestufe galt. So manche Deichanlage ist aufgeweicht, bis ein Normalzustand erreicht wird, wird es noch Tage dauern, so die Einschätzung der lokalen Behörden vor Ort. Der Frost verhindert aktuell ein weiteres Aufweichen, kann aber die Lage in so manchem durchnässten Keller verschärfen. So könnten beispielsweise Leitungen platzen.

Aufgrund der unklaren Lage ist auch die Bezifferung der Schäden und der Schadenbelastung für die Versicherer schwierig. Die Beratungsfirma Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) hat sich nun aber an eine erste Schätzung für die versicherten Schäden gewagt. Geschäftsführer Onnen Siems erklärt: „Sollten die Deiche halten, wird der versicherte Schadenaufwand unter 1 Mrd. Euro liegen.“

Nur wenige Elementarschadenversicherungen in Niedersachsen

Die Schadenbelastung könnte auch deshalb nicht höher ausfallen, da im besonders betroffenen Niedersachsen nur etwas mehr als 30% der Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Niedersachsen gehört damit im bundesweiten Vergleich zu den Schlusslichtern.

Zudem werden nicht in allen Fällen Schäden, die durch das Hochwasser entstehen, durch die Versicherer reguliert: „Wenn das Wasser durch den Anstieg des Grundwassers ‚nur‘ im Keller steht – also nicht das Grundstück überschwemmt –, dann ist der Schaden durch die Elementarversicherung im Allgemeinen nicht gedeckt“, so Siems. Er liefert auch eine Vermutung mit, warum die Abschlussquote in Niedersachsen niedrig ist: „Ein Grund hierfür könnte die subjektive Risikowahrnehmung sein. Da die Gefahr ‚Sturmflut‘ in der Regel nicht Gegenstand der Versicherung ist, erscheinen Elementarabsicherungen für viele Menschen in Niedersachsen möglicherweise weniger attraktiv.“ Die Gefahr „Überschwemmung“, um die es in diesem Fall geht, sei zwar meist in der Elementarversicherung abgedeckt, werde aber oft nicht als akute Bedrohung eingeschätzt.

Abdeckung über Rückversicherer

MSK gibt auch einen Einblick, was die betroffenen Erstversicherer über ihre Rückversicherer geltend machen können. Demnach hängt der Selbstbehalt der Versicherer auch in diesem Fall von mehreren Faktoren ab. „In den Kumul-XLs (Schadenexzedenten) stellt sich immer die Frage, welche Einzelschäden für die Inanspruchnahme des Rückversicherungsvertrages zusammengefasst werden können“, erklärt Andreas Kelb, Strategieberater bei MSK. „Erstmal müssen diese aus einer Ursache sein und räumlich und zeitlich zusammenhängen“, führt er aus.

Für die zeitliche Komponente gelten dabei in den Standardklauseln für die Gefahren Sturm und Hagel 72 Stunden, für Schäden aus Flut/Überschwemmung 168 Stunden, also eine Woche. „Den 168-Stundenzeitraum kann der Erstversicherer dabei ‚passend‘ im Sinne einer maximalen Rückversicherungsentlastung festlegen. Die 168-Stunden-Klausel wird in letzter Zeit oft auch durch 504 Stunden ersetzt, also drei Wochen“. Kelb fügt hinzu: „Zoltan, das Sturmtief, das sich kurz vor Heiligabend ereignete, ist definitiv als eigenständiges Ereignis zu werten, also separat abzurechnen“. (bh)

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Bild: © Carola Vahldiek – stock.adobe.com